Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel
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Karl-Kautsky-Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rahmenplan Niederursel06.01.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2008, V 800 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 27.09.2008
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel Vorgang: M 163/08 Der Ortsbeirat begrüßt die nunmehr vorgelegte Erhaltungssatzung. Sie sichert die städtebauliche Eigenart von Alt-Niederursel ebenso wie die der Villenkolonie Wiesenau. Für den Ortsbeirat ergeben sich aus der Vorlage M 163 jedoch auch einige Nachfragen. Zudem bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt, die von einer Erhaltungssatzung nicht geregelt werden können. Dazu gehören mit Blick auf Alt-Niederursel Fragen des Denkmalschutzes wie auch baurechtliche Probleme im Zusammenhang mit Abriss und Neubau. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1) Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung sind 15 Jahre vergangen. Gab es seitdem bereits eine an den Vorgaben einer Erhaltungssatzung geübte Genehmigungspraxis und wenn ja, bei welchen Bauvorhaben (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen) in Alt-Niederursel und der Wiesenau gab es erhaltungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5 der Erhaltungssatzung? 2) Der Süden von Alt-Niederursel mit dem Geschäftszentrum, dem ev. Kindergarten und den Neubauten am Karl-Kautsky-Weg ist im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss nicht Teil der Erhaltungssatzung geworden. Welches Bau- bzw. Planungsrecht gilt aktuell für diese Flächen? 3) Auch die Untermühle und die zum Ortsbild charakteristisch dazugehörenden umliegenden Wiesenflächen bis zur Seibertsgasse sind nicht Teil der Erhaltungssatzung. Welche Vorkehrungen sind hier getroffen worden, um das historische Ortsbild zu schützen? 4) Beabsichtigt der Magistrat, die Erhaltungssatzung Nr. 27 durch eine Broschüre im Stadtteil bekannt zu machen, wie bereits im Falle anderer Erhaltungssatzungen geschehen (z.B. Riederwald)? 5) Beabsichtigt der Magistrat, einen Bebauungsplan für den alten Teil von Niederursel zu erstellen und wenn ja, mit welcher Einordnung nach Baunutzungsverordnung? Als reines Wohngebiet oder als allgemeines Wohngebiet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2008MM 163Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 27. September 2008OFOF 348/8Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2008Sie sind hierVV 800Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselAnfrage
- 6. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 99Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen