Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 01.09.2008, M 163
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12103 (M 238)
I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 27 – Frankfurt am Main –Niederursel wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert.
II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 27 – Frankfurt am Main – Niederursel wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
.
zu I.
Der geänderte Geltungsbereich der Satzung weicht wesentlich vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung ab. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr neben dem alten Ortskern Niederursel die Urselbachaue mit Hoher Mühle, Schilamühle und Obermühle sowie das östlich gelegene Villengebiet Wiesenau beiderseits der Niederurseler Landstraße.
Die Erweiterung des Geltungsbereichs entlang der westlichen Urselbachaue zielt auf den notwendigen Schutz des Ortsbildes in diesem Bereich. Das Orts- und Landschaftsbild mit den ehemaligen Mühlen in der Aue und dem ansteigenden Ort kann durch die Einbeziehung dieser Freiflächen bewahrt werden.
Die Aufnahme des Villengebiets Wiesenau in den Geltungsbereich, das 1910 im Zuge der Eingemeindung Niederursels nach Frankfurt zwischen Niederursel und Heddernheim entstand, erfolgte, um diese Siedlungsentwicklung eines eigenständigen durchgrünten Wohngebietes in seiner Qualität zu erhalten.
Die Reduzierung des Geltungsbereichs am südlichen alten Ortsrand beruht auf dem geringen städtebaulichen Erhaltungswert, da selbst der historische Straßenverlauf nicht mehr vorhanden ist. Der Bereich der Untermühle wurde nicht in die Erhaltungssatzung aufgenommen, weil die neuen Umformungen und Umnutzungen der Gebäude schon abgeschlossen wurden.
Die neue Abgrenzung ist in der vorgelegten Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist.
zu II. und III.
Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu beobachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen.
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt - Niederursel die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer im Auftrag des Magistrats durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.
Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt.
Die historische Entwicklung Niederursels lässt sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung nachvollziehen. Die Ansicht der Dachlandschaften, die engen Gässchen, die zahlreichen Fachwerkhäuser und die eingestreuten Gartengrundstücke verleihen dem alten Ortskern ein unverwechselbares Ortsbild.
Das Villenviertel Wiesenau mit seinen aufwändig gestalteten Wohnhäusern und den großen eingewachsenen Gärten ist ein schützenwertes Wohngebiet im Osten Niederursels.
Aber auch der an Fachwerk reiche Ortsteil Niederursel ist sowohl in seinem alten Ortskern als auch im Bereich des Villengebietes Wiesenau einem starken Veränderungsdruck ausgesetzt. Ziel ist es daher, die Struktur des alten Ortskerns sowie des Villengebietes langfristig zu sichern und weiterhin das attraktive Orts- und Landschaftsbild zu bewahren. Die Erhaltungssatzung soll helfen, diese Eigenarten von Niederursel zu bewahren.
Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie“ sind in der vorgelegten Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht.
Anlage 1_Satzungstext&nbs p; (ca. 183 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 3,1 MB) Anlage 3_1_Analyse (ca. 7,7 MB) Anlage 3_2_ Analyse_Bestandserhebung (ca. 3,3 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2008, OF 348/8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.09.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2008Sie sind hierMM 163Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 27. September 2008OFOF 348/8Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2008VV 800Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselAnfrage
- 6. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 99Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)