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Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2009, ST 99

Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel

  1. Seit dem Aufstellungsbeschluss sind zahlreiche Bauvorhaben beraten und genehmigt worden. Solange die Erhaltungssatzung nicht rechtsgültig beschlossen war, konnten die Ziele der Erhaltungssatzung durch den Hinweis auf die Zurückstellungsmöglichkeit gem. §15 BauGB und durch Beratung weitgehend umgesetzt werden.
  2. Für diesen Bereich ist der Bebauungsplan NW 103 c Nr. 1 vom 26.06.1965 gültig mit den Festsetzungen Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet, z. T. mit straßenbegleitenden Baulinien, aber auch Baukörperfestsetzungen.
  3. Die charakteristischen Auewiesen im Bereich der Untermühle liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 286 vom 17.08.1982 und des Grüngürtels. Der Plan setzt hier private Grünflächen fest. Die Mühlengebäude selbst sind im Plan nicht festgesetzt, also nur im Bestand gesichert. Die Untermühle ist eines der ältesten, durch Denkmalschutz gesicherten Gebäudekomplexe der Stadt Frankfurt. Dieser Bereich ist nicht in die Erhaltungssatzung einbezogen worden, weil keine weitere Rechtssicherheit erzeugt werden kann.
  4. Die Broschüre wird erstellt.
  5. Der Magistrat hat die Prüfung zur Aufstellung eines Bebauungsplans im alten Ortskern von Niederursel noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird das Prüfergebnis im März berichten. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2008MM 163Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 27. September 2008OFOF 348/8Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. Oktober 2008VV 800Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselAnfrage
  4. 6. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 99Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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