Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat begrüßt die nunmehr vorgelegte Erhaltungssatzung. Sie sichert die städtebauliche Eigenart von Alt-Niederursel ebenso wie die der Villenkolonie Wiesenau. Für den Ortsbeirat ergeben sich aus der Vorlage M 163 jedoch auch einige Nachfragen. Zudem bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt, die von einer Erhaltungssatzung nicht geregelt werden können. Dazu gehören mit Blick auf Alt-Niederursel Fragen des Denkmalschutzes wie auch baurechtliche Probleme im Zusammenhang mit Abriß und Neubau. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1) Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung sind 15 Jahre vergangen. Gab es seitdem bereits eine an den Vorgaben einer Erhaltungssatzung geübte Genehmigungspraxis und wenn ja, bei welchen Bauvorhaben (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen) in Alt-Niederursel und der Wiesenau gab es erhaltungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5 der Erhaltungssatzung? 2) Der Süden von Alt-Niederursel mit dem Geschäftszentrum, dem ev. Kindergarten und den Neubauten am Karl-Kautsky-Weg ist im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss nicht Teil der Erhaltungssatzung geworden. Welches Bau- bzw. Planungsrecht gilt aktuell für diese Flächen? 3) Auch die Untermühle und die zum Ortsbild charakteristisch dazugehörenden umliegenden Wiesenflächen bis zur Seibertsgasse sind nicht Teil der Erhaltungssatzung. Welche Vorkehrungen sind hier getroffen worden, um das historische Ortsbild zu schützen? 4) Beabsichtigt der Magistrat, die Erhaltungssatzung Nr. 27 durch eine Broschüre im Stadtteil bekannt zu machen, wie bereits im Falle anderer Erhaltungssatzungen geschehen (z.B. Riederwald)? 5) Beabsichtigt der Magistrat, einen Bebauungsplan für den alten Teil von Niederursel zu erstellen und wenn ja, mit welcher Einordnung nach Baunutzungsverordnung? Als reines Wohngebiet oder als allgemeines Wohngebiet?
Inhalt
Antrag vom 27.09.2008, OF 348/8
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel
Der Ortsbeirat begrüßt die nunmehr vorgelegte Erhaltungssatzung. Sie sichert die städtebauliche Eigenart von Alt-Niederursel ebenso wie die der Villenkolonie Wiesenau. Für den Ortsbeirat ergeben sich aus der Vorlage M 163 jedoch auch einige Nachfragen. Zudem bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt, die von einer Erhaltungssatzung nicht geregelt werden können. Dazu gehören mit Blick auf Alt-Niederursel Fragen des Denkmalschutzes wie auch baurechtliche Probleme im Zusammenhang mit Abriß und Neubau.
Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
1) Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung sind 15 Jahre vergangen. Gab es seitdem bereits eine an den Vorgaben einer Erhaltungssatzung geübte Genehmigungspraxis und wenn ja, bei welchen Bauvorhaben (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen) in Alt-Niederursel und der Wiesenau gab es erhaltungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5 der Erhaltungssatzung?
2) Der Süden von Alt-Niederursel mit dem Geschäftszentrum, dem ev. Kindergarten und den Neubauten am Karl-Kautsky-Weg ist im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss nicht Teil der Erhaltungssatzung geworden. Welches Bau- bzw. Planungsrecht gilt aktuell für diese Flächen?
3) Auch die Untermühle und die zum Ortsbild charakteristisch dazugehörenden umliegenden Wiesenflächen bis zur Seibertsgasse sind nicht Teil der Erhaltungssatzung. Welche Vorkehrungen sind hier getroffen worden, um das historische Ortsbild zu schützen?
4) Beabsichtigt der Magistrat, die Erhaltungssatzung Nr. 27 durch eine Broschüre im Stadtteil bekannt zu machen, wie bereits im Falle anderer Erhaltungssatzungen geschehen (z.B. Riederwald)?
5) Beabsichtigt der Magistrat, einen Bebauungsplan für den alten Teil von Niederursel zu erstellen und wenn ja, mit welcher Einordnung nach Baunutzungsverordnung? Als reines Wohngebiet oder als allgemeines Wohngebiet?
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.09.2008, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2008MM 163Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 27. September 2008Sie sind hierOFOF 348/8Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2008VV 800Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselAnfrage
- 6. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 99Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)