Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Der Ortsbeirat begrüßt die nunmehr vorgelegte Erhaltungssatzung. Sie sichert die städtebauliche Eigenart von Alt-Niederursel ebenso wie die der Villenkolonie Wiesenau. Für den Ortsbeirat ergeben sich aus der Vorlage M 163 jedoch auch einige Nachfragen. Zudem bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt, die von einer Erhaltungssatzung nicht geregelt werden können. Dazu gehören mit Blick auf Alt-Niederursel Fragen des Denkmalschutzes wie auch baurechtliche Probleme im Zusammenhang mit Abriß und Neubau. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1) Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung sind 15 Jahre vergangen. Gab es seitdem bereits eine an den Vorgaben einer Erhaltungssatzung geübte Genehmigungspraxis und wenn ja, bei welchen Bauvorhaben (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen) in Alt-Niederursel und der Wiesenau gab es erhaltungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5 der Erhaltungssatzung? 2) Der Süden von Alt-Niederursel mit dem Geschäftszentrum, dem ev. Kindergarten und den Neubauten am Karl-Kautsky-Weg ist im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss nicht Teil der Erhaltungssatzung geworden. Welches Bau- bzw. Planungsrecht gilt aktuell für diese Flächen? 3) Auch die Untermühle und die zum Ortsbild charakteristisch dazugehörenden umliegenden Wiesenflächen bis zur Seibertsgasse sind nicht Teil der Erhaltungssatzung. Welche Vorkehrungen sind hier getroffen worden, um das historische Ortsbild zu schützen? 4) Beabsichtigt der Magistrat, die Erhaltungssatzung Nr. 27 durch eine Broschüre im Stadtteil bekannt zu machen, wie bereits im Falle anderer Erhaltungssatzungen geschehen (z.B. Riederwald)? 5) Beabsichtigt der Magistrat, einen Bebauungsplan für den alten Teil von Niederursel zu erstellen und wenn ja, mit welcher Einordnung nach Baunutzungsverordnung? Als reines Wohngebiet oder als allgemeines Wohngebiet?

Inhalt

Antrag vom 27.09.2008, OF 348/8

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel

Der Ortsbeirat begrüßt die nunmehr vorgelegte Erhaltungssatzung. Sie sichert die städtebauliche Eigenart von Alt-Niederursel ebenso wie die der Villenkolonie Wiesenau. Für den Ortsbeirat ergeben sich aus der Vorlage M 163 jedoch auch einige Nachfragen. Zudem bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt, die von einer Erhaltungssatzung nicht geregelt werden können. Dazu gehören mit Blick auf Alt-Niederursel Fragen des Denkmalschutzes wie auch baurechtliche Probleme im Zusammenhang mit Abriß und Neubau.

Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:

1) Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung sind 15 Jahre vergangen. Gab es seitdem bereits eine an den Vorgaben einer Erhaltungssatzung geübte Genehmigungspraxis und wenn ja, bei welchen Bauvorhaben (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen) in Alt-Niederursel und der Wiesenau gab es erhaltungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5 der Erhaltungssatzung?

2) Der Süden von Alt-Niederursel mit dem Geschäftszentrum, dem ev. Kindergarten und den Neubauten am Karl-Kautsky-Weg ist im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss nicht Teil der Erhaltungssatzung geworden. Welches Bau- bzw. Planungsrecht gilt aktuell für diese Flächen?

3) Auch die Untermühle und die zum Ortsbild charakteristisch dazugehörenden umliegenden Wiesenflächen bis zur Seibertsgasse sind nicht Teil der Erhaltungssatzung. Welche Vorkehrungen sind hier getroffen worden, um das historische Ortsbild zu schützen?

4) Beabsichtigt der Magistrat, die Erhaltungssatzung Nr. 27 durch eine Broschüre im Stadtteil bekannt zu machen, wie bereits im Falle anderer Erhaltungssatzungen geschehen (z.B. Riederwald)?

5) Beabsichtigt der Magistrat, einen Bebauungsplan für den alten Teil von Niederursel zu erstellen und wenn ja, mit welcher Einordnung nach Baunutzungsverordnung? Als reines Wohngebiet oder als allgemeines Wohngebiet?

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.09.2008, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2008MM 163Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - Niederursel hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 27. September 2008Sie sind hier
    OFOF 348/8Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-Niederursel
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. Oktober 2008VV 800Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main-NiederurselAnfrage
  4. 6. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 99Erhaltungssatzung Nr. 27 - Frankfurt am Main - NiederurselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 26 · 23.10.2008
TO I, TOP 22
Angenommen
Auskunftsersuchen V 800 2008 1. Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 348/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen