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Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände

Vorlagentyp: V
28 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
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Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 704 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 07.04.2013

Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Vorgang: V 606/13 OBR 6; ST 488/13 Mit der Vorlage ST 488 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück Eichenstraße 32 seit 1998 durch Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung vergeben worden ist. Nach diesem Vertrag ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt. Ferner wurde festgestellt, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Des Weiteren wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die derzeitige Nutzung des Geländes keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorliegen würden. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist die angemessene Nutzungsentschädigung auch noch angemessen bei der zweckentfremdeten Verwendung des Areals oder hat die Stadt ein Recht auf Nachforderung in entsprechender Höhe?
  2. Hat der Nutzer des Geländes seinen Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandel angemeldet?
  3. Weshalb wurde erst jetzt festgestellt, dass das Gelände zweckentfremdet worden ist?
  4. Wie wurde und wer hat festgestellt, dass keine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorhanden sind? Wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt? Wann wird das Gutachten dem Ortsbeirat zugänglich gemacht?
  5. Wie wird sichergestellt, dass bei eventuell nachträglich festgestellten Verunreinigungen der Gestattungsvertragspartner für die Kosten der Beseitigung der Verunreinigungen tatsächlich aufkommt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2013OFOF 600/6Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem GeländeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Januar 2013VV 606Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeAnfrage
  3. 25. März 2013STST 488Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeStellungnahme
  4. 7. April 2013OFOF 697/6Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 9. April 2013Sie sind hier
    VV 704Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
    Anfrage
  6. 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1098Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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