Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606 entstanden aus Vorlage: OF 600/6 vom 07.01.2013
Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass auf einem unbefestigten Gelände (Schotteruntergrund) in der Eichenstraße 32 in Griesheim ein Autohandel/Gebrauchtwagenhandel betrieben wird?
- Treffen Informationen zu, dass das Gelände der Stadt gehört, und wenn ja, wurde das Gelände zu diesem Zweck oder zu anderen Zwecken an den Betreiber verpachtet? Wenn ja, seit wann wird das Gelände an diesen Betreiber verpachtet?
- Welche Auflagen sind mit der Verpachtung verbunden, ist der Mietzins der Nutzung angemessen?
- Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen durch diesen Betrieb auf die Umwelt und insbesondere auf das Grundwasser, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat in dem Fall einzuleiten, dass Grundwasserverunreinigungen zu befürchten sind? Begründung: Das Gelände ist ständig mit ca. 80 Autos vollgestellt. Wenn man sich den Untergrund betrachtet, erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Nutzung ohne Schäden für das Grundwasser möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2013OFOF 600/6Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem GeländeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2013Sie sind hierVV 606Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeAnfrage
- 25. März 2013STST 488Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeStellungnahme
- 7. April 2013OFOF 697/6Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2013VV 704Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeAnfrage
- 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1098Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen