Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1098
Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Zu Ziffer 1: Die Nutzungsentschädigung war bereits vor Bekanntwerden der nicht genehmigten Nutzung höher als für vergleichbare Grünflächen. Dies resultierte aus einem guten Verhandlungsergebnis. Der Magistrat erhebt bei voll erschlossenen Gewerbegrundstücken regelhaft höhere Entgelte. Allerdings sind diese nicht mit diesem Grundstück vergleichbar, da eine Erschließung erst durch den Mieter hergestellt werden musste. Dem Mieter wurde zum 31.07.2013 gekündigt. Aus diesem Grund sieht der Magistrat von einer Neuberechnung der Nutzungsentschädigung ab, da diese wahrscheinlich nur in einem Rechtsstreitverfahren eingebracht werden könnten und ein mögliches höheres Entgelt die hierfür anfallenden Kosten nicht decken würde. Zu Ziffer 2: Nach Auskunft des Gewerberegisters hat der Nutzer des Geländes sein Kraftfahrzeug Gewerbe 2011 angemeldet. Zu Ziffer 3: Da keine Beschwerden hinsichtlich des Gebrauchs der Fläche vorlagen, gab es keinen Anlass, das Grundstück über die normale Begehung des bebauten und unbebauten städtischen Grundbesitzes hinaus zu besichtigen. Sobald hier Hinweise auf die beanstandete Nutzung eingingen, wurde diesen umgehend nachgegangen. Zu Ziffer 4 und 5: Mitarbeiter des zuständigen Fachamtes konnten bei einer örtlichen Überprüfung keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen feststellen. Ein Bodengutachten kann erst nach Rückgabe der Fläche erstellt werden. Sollten Bodenveränderungen festgestellt werden, hat der Verursacher diese auf seine Kosten zu beseitigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2013VV 606Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeAnfrage
- 25. März 2013STST 488Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeStellungnahme
- 7. April 2013OFOF 697/6Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2013VV 704Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeAnfrage
- 22. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1098Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab