Bahnübergang Welscher Weg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.03.2013, V 686 entstanden aus Vorlage: OF 554/5 vom 11.03.2013
Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen und zu fragen, ob der Bahnübergang Welscher Weg über die sehr viel befahrene zweigleisige Bahnstrecke mit einfachen Drängelgittern ausreichend gesichert ist.
Begründung: Diese Bahnstrecke wird mehrmals täglich von Güterzügen, ICEs, ICs und Regionalzügen in beide Richtungen befahren. Wegen des unzureichend gesicherten Bahnüberganges versucht die Deutsche Bahn weitere Unglücke zu verhindert, indem die Zugführer mit einem lauten nervigen Hupen versuchen, die Fußgänger zu warnen. Bisher hat es wenig Fußgänger oder Radfahrer davon abgehalten, noch schnell über die Schienen zu eilen. Die Anwohnerinnen und Anwohner in der Umgebung sind durch den Fluglärm ohnehin äußerst geplagt. Daher sollte man sie wenigstens von den unerträglichen Hupsignalen der Züge befreien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013OFOF 547/5Anwohnerschutz Bahnübergang Welscher WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. März 2013OFOF 554/5Bahnübergang Welscher WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2013Sie sind hierVV 686Bahnübergang Welscher WegAnfrage
- 15. März 2013OMOM 2083Anwohnerschutz am Bahnübergang „Welscher Weg“Direktanregung
- 24. Juni 2013STST 934Bahnübergang Welscher WegStellungnahme
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1023Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen