Bahnübergang Welscher Weg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 934
Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Bahnübergang Welscher Weg ist durch ein Drängelgitter in Verbindung mit einem akustischen Pfeifsignal gesichert. Nach Auskunft der Deutschen Bahn wäre die alleinige Sicherung des Bahnüberganges Welscher Weg mit den vorhandenen einfachen Drängelgittern nicht ausreichend. Die durch die durchfahrenden Züge ergänzend abgegebenen Warnsignale sind zur Sicherheit der Passanten, die den Bahnübergang nutzen, unabdingbar notwendig und können somit nicht eingestellt werden. Der Bahnübergang entspricht damit den erforderlichen Sicherheitsstandards der Deutschen Bahn. Dennoch prüft der Magistrat, welche rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bestehen, damit auf das Pfeifsignal verzichtet werden kann, da ihm bewusst ist, dass diese Pfeifsignale von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern als sehr belastend empfunden werden. Der Magistrat ist weiterhin in Verhandlungen mit der DB Netz AG, um eine Lösung herbeizuführen. Die Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze werden mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat in einem zeitnah stattfindenden Ortstermin näher erörtert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013OFOF 547/5Anwohnerschutz Bahnübergang Welscher WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. März 2013OFOF 554/5Bahnübergang Welscher WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2013VV 686Bahnübergang Welscher WegAnfrage
- 15. März 2013OMOM 2083Anwohnerschutz am Bahnübergang „Welscher Weg“Direktanregung
- 24. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 934Bahnübergang Welscher WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab