Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg"
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1023
Betreff: Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg" Da der Bahnübergang ordnungsgemäß hergestellt wurde und den bestehenden Vorgaben entspricht würde eine nachträgliche Widmung als öffentlicher Weg keine Änderung der Sachlage bewirken. Nach Auskunft der DB Netz würde die öffentliche Widmung des Weges ebenso wie eine Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit keinen Verzicht auf die Pfeiftafel bedeuten. Insbesondere vor dem Hintergrund des tödlichen Unfalls, der am Bahnübergang geschehen ist, ist das Pfeifsignal in Kombination mit dem Drängelgitter zur Sicherung des Bahnübergangs zwingend erforderlich. Auch würde eine öffentliche Widmung nicht zu einer finanziellen Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes an einem Umbau des Bahnübergangs führen, da dieses eine Widmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für eine Neubewertung der Situation anerkennen würde. Der Magistrat ist weiterhin in Verhandlungen mit der DB Netz AG, um eine Lösung herbeizuführen und prüft, welche rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bestehen, damit auf das Pfeifsignal verzichtet werden kann, da ihm bewusst ist, dass diese Pfeifsignale von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern als sehr belastend empfunden werden. Die Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze werden mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat in einem zeitnah stattfindenden Ortstermin näher erörtert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013OFOF 547/5Anwohnerschutz Bahnübergang Welscher WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. März 2013OFOF 554/5Bahnübergang Welscher WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2013VV 686Bahnübergang Welscher WegAnfrage
- 15. März 2013OMOM 2083Anwohnerschutz am Bahnübergang „Welscher Weg“Direktanregung
- 28. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1023Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab