Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 645 entstanden aus Vorlage: OF 506/6 vom 23.10.2017
Betreff: Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern? Kürzlich wurde bekannt, dass die Auswirkungen der Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim auf die benachbarten Stadtteile immer noch so erheblich sind, dass es noch nicht einmal möglich sein soll, das Bürgerhaus Nied zu einem gemischten Schulgebäude vergleichbar mit dem BiKuZ in Höchst umzubauen. Auf Nachfragen des Ortsbeirats, ob es nicht möglich und sinnvoll wäre, die Störfallbetriebe des Industrieparks Griesheim nach Höchst zu verlagern, antwortete der Magistrat sinngemäß, dass dies zu teuer sei. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Ist die Situation immer noch so, dass im Industriepark Griesheim nur noch zwei Betriebe und ein Chemikalienlager die Anwendung der Seveso-Richtlinie auslösen?
- Besteht nach wie vor keine Aussicht darauf, diese Betriebe in den Industriepark Höchst zu verlagern?
- Wie viele Arbeitsplätze hängen an diesen beiden Betrieben und dem Lager?
- Wären langfristig nicht viel mehr Arbeitsplätze auf dem Gelände zu etablieren, wenn man das Gebiet zu einem Gewerbepark ohne störende Außenwirkung weiter entwickeln würde?
- Wäre der Kanal, der zur Industriekläranlage im Hauptwerk gebaut werden soll, auch noch nötig, wenn die zwei Störfallbetriebe verlagert werden würden, oder wären dann andere Lösungen für die Entsorgung der Abwässer denkbar? Begründung: Es ist schon sehr bedauerlich, dass der Industriepark Griesheim aufgrund der Seveso-Richtlinie so gravierende Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadtteile in der Umgebung hat, und dies, obwohl nur noch zwei Betriebe und ein Lager auf dem riesigen Gelände vorhanden sind, die unter die Seveso-Richtlinie fallen. Wenn man die vielen Leerstände auf dem Gebiet des Industrieparks Griesheim sieht, stellt sich immer mehr die Frage, ob eine Weiterentwicklung zu einem Gewerbepark ohne die problematischen Chemieanlagen nicht doch auch für den Industriepark die bessere Lösung wäre. Wenn es dann noch gelingen würde, die Arbeitsplätze in den Störfallbetrieben dadurch zu erhalten, dass diese in den Industriepark Höchst verlagert werden, wäre wirklich die Optimallösung gefunden. Chemieindustrie lebt von Vernetzung. Mittelfristig dürfte ein so kleiner Industriepark wie der in Griesheim keine Überlebenschance haben. Es erscheint sinnvoller, das Gebiet zu einem Gewerbepark weiterzuentwickeln. Auch für den Erhalt der Arbeitsplätze in den Störfallbetrieben wäre dies besser, denn im Industriepark Höchst wäre das langfristige Überleben dieser Betriebe deutlich wahrscheinlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 345 Aktenzeichen: 92 30
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017OFOF 506/6Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Oktober 2017OFOF 525/6Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017Sie sind hierVV 645Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Anfrage
- 7. November 2017VV 646Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimAnfrage
- 19. Februar 2018STST 347Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimStellungnahme
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 345Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen