Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 646 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 31.10.2017
Betreff: Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen bezüglich des Industrieparks Griesheim zu beantworten:
- Durch welche Regelungen wird die Sicherung der Altlasten in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt?
- Ist eine Sanierung der Altlasten auf dem Gelände möglich?
- Wenn ja, in welcher Größenordnung liegen die Kosten und wie lange würde die Sanierung dauern?
- Wer müsste die Kosten einer Sanierung der Altlasten tragen?
- Wie wird die laufende Grundwassersanierung im Industriepark Griesheim durchgeführt und wie lange dauert die Sanierung?
- Wer trägt die Kosten der Grundwassersanierung?
- Welche Kosten würden bei einer Umsiedlung der Anlagen (Betriebsbereiche), die einen Sicherheitsabstand gemäß § 3 Absatz 5b BImSchG benötigen, entstehen?
- Wer müsste die Kosten für eine Umsiedlung tragen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 347 Aktenzeichen: 92 30
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017OFOF 506/6Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Oktober 2017OFOF 525/6Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017VV 645Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Anfrage
- 7. November 2017Sie sind hierVV 646Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimAnfrage
- 19. Februar 2018STST 347Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimStellungnahme
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 345Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen