Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 347
Betreff: Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim Zu Frage 1: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Altlastenbehörde der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH diverse, im Zusammenhang umzusetzende Bescheide gemäß Bundesbodenschutzgesetz erteilt. Die in den Bescheiden festgelegten Maßnahmen zur Altlastensicherung werden gutachterlich überwacht. Es finden regelmäßige Begehungen und Abstimmungen mit der Altlastenbehörde statt. Die Behörde erhält regelmäßig aktualisierte Berichte. Zu Frage 2: Die in den Altlastenbescheiden festgelegten Maßnahmen stellen gemäß Bundesbodenschutzgesetz dauerhafte Sicherungsmaßnahmen dar. Diese verhindern oder vermindern langfristig eine Ausbreitung der Schadstoffe. Eine mögliche Sanierung im Sinne des Gesetzes erfolgt damit bereits (§2 Abs. 7 Nr. 2 BBodSchG). Ein flächendeckender Austausch des gesamten Bodens des Industrieparkgeländes und damit eine vollständige Entfernung der Verunreinigungen sind aufgrund der bestehenden Boden- und Grundwasser-Verunreinigungssituation nicht durchführbar. Zu Frage 3: Eine vollständige Entfernung der Verunreinigungen ist nicht möglich und kann daher auch nicht kalkuliert werden. Die laufenden jährlichen Kosten für die o.g. dauerhaften Sanierungsmaßnahmen liegen im einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Zu Frage 4: Die Kosten für die o.g. dauerhaften Sanierungsmaßnahmen werden von der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH getragen. Wer die Kosten für eine nicht mögliche vollständige Entfernung der Verunreinigungen tragen müsste, kann nicht beantwortet werden. Zu Frage 5: Die Grundwassersicherung erfolgt gemäß den Vorgaben der o.g. Altlastenbescheide unter Überwachung durch den Fachgutachter. Das Grundwasser, das dem Main zuströmt, wird durch derzeit sieben Brunnen gefasst und der Abwasserreinigungsanlage zugeführt. Diese Maßnahme ist dauerhaft fortzufahren. Zu Frage 6: Die Kosten der o.g. Grundwassersanierung trägt die Clariant Produkte (Deutschland) GmbH. Zu Frage 7: Die Kosten würden sich voraussichtlich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen. Zu Frage 8: Die Kosten müssten von demjenigen getragen werden, der eine Umsiedlung fordert bzw. veranlasst. Das Regierungspräsidium Darmstadt erkennt aus den regelmäßigen und systematischen Überwachungen für eine Umsiedlung keinen immissionsschutzrechtlichen Grund.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017OFOF 506/6Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Oktober 2017OFOF 525/6Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017VV 645Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark Griesheim - Was kann man verbessern?Anfrage
- 7. November 2017VV 646Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimAnfrage
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 347Die letzten Störfallbetriebe im Industriepark GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab