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Freie Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) - Finanzierung

Vorlagentyp: V
205 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zu den Förderkriterien und Zuwendungsvereinbarungen für freie Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit gebeten. Die Begründung zeigt auf, dass die Träger seit Jahren unzureichende finanzielle Mittel erhalten, was zu einer Verschlechterung der pädagogischen Angebote führt.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Nach welchen Kriterien werden freie Träger der OKJA gefördert?
  2. Erhalten die freien Träger gleichlautende Zuwendungsvereinbarungen?
  3. Sind die finanziellen Zuwendungen dergestalt, dass sie etwaige Tariferhöhungen, Mieterhöhungen etc. abdecken?
  4. Wird den freien Trägern im Zuge der Zuweisung von Abschlagszahlungen mitgeteilt, wann und in welcher Höhe (beispielsweise ob unter Einbeziehung von Tariferhöhungen) voraussichtlich der Restbetrag ausgezahlt wird?

Begründung

Jährlich wiederholen sich die glaubhaften Klagen freier Träger der OKJA, dass sie keine auskömmlichen Mittel im Bereich der Personal- und Betriebskosten erhalten. Die Schilderungen stehen im Gegensatz zur Stellungnahme des Magistrats, ST 1159, aktualisiert am 19.10.2022. Die Träger erhielten seit etlichen Jahren keine, den Tarif- oder Mieterhöhungen angepasste, finanzielle Förderung. Infolgedessen könnten keine Tarifgehälter mehr gezahlt werden bzw. eine Stundenreduktion werde nötig. Somit verringerten sich in qualitativer und quantitativer Hinsicht pädagogische Angebote flächendeckend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2019OMOM 4775Zukunft der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit der freien Träger und Initiativgruppen in BockenheimDirektanregung
  2. 30. September 2019STST 1909Zukunft der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit der freien Träger und Initiativgruppen in BockenheimStellungnahme
  3. 2. Januar 2020OFOF 1010/2Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der Offenen Kinder- und JugendarbeitOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 20. Januar 2020EAEA 105Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und JugendarbeitEtatanregung
  5. 19. Juni 2020STST 1159Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und JugendarbeitStellungnahme
  6. 1. Januar 2021OFOF 1294/2Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in BockenheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
  7. 18. Januar 2021VV 1909Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in BockenheimAnfrage
  8. 19. April 2021STST 874Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in BockenheimStellungnahme
  9. 27. Januar 2023OFOF 270/4Freie Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) - FinanzierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 14. Februar 2023Sie sind hier
    VV 607Freie Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) - Finanzierung
    Anfrage
  11. 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 205 WochenSTST 1083Freie Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) - FinanzierungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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