Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu prüfen, um das Parken für Anwohner in den Bewohnerparkzonen 34 und 36 zu ermöglichen. Die Ablehnung bisheriger Vorschläge wird als unzureichend angesehen, da sie auf veralteten Grundlagen basiert. Ziel ist es, die Parksituation für Anwohner zu verbessern und ortsfremde Fahrzeuge zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht und zukünftig umsetzen wird, um im Bereich der Bewohnerparkzonen 34 und 36 den Anwohnerinnen und Anwohnern das Parken zu ermöglichen, nachdem er die Vorschläge des Ortsbeirats abgelehnt hat?
Kontext
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht und zukünftig umsetzen wird, um im Bereich der Bewohnerparkzonen 34 und 36 den Anwohnerinnen und Anwohnern das Parken zu ermöglichen, nachdem er die Vorschläge des Ortsbeirats abgelehnt hat?
Begründung
Die Begründung der Ablehnung in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1921 basiert auf alten und nicht mehr gültigen Grundlagen. Bisher wurde lediglich das Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in Erwägung gezogen, um eine Verbesserung der Lage herbeizuführen. Andere Maßnahmen hat man bisher völlig außer Acht gelassen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner in den oben benannten Bewohnerparkzonen ist es ein großes Ärgernis, wenn die Parkplätze durch ortsfremde Fahrzeuge zugeparkt werden. Besonders häufig stehen Lkw mit und ohne Anhänger, Sprinter und Wohnmobile ohne Bewohnerparkausweis in den Zonen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 437/5Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2022OMOM 2147Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenDirektanregung
- 22. August 2022STST 1921Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenStellungnahme
- 19. September 2022OFOF 556/5Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2022Sie sind hierVV 507Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenAnfrage
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 86Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen