Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keinen Regelungsbedarf für das Parken in Bewohnerparkzonen, da bereits ein besonderer Schutz für Anwohnende besteht. Es wird jedoch angeregt, dass der Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorschlägt. Mittelfristig wird ein neues Bewohnerparkkonzept in Niederrad eingeführt, um das Parken für Ortsfremde unattraktiv zu machen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Bereich des Anwohnerparkens dürfen zu den angegebenen Zeiten nur Anwohnende mit entsprechendem Ausweis parken. Generell steht dies allen Fahrzeugen bis 7,5t zu. Daher ist die Regelung auch eindeutig. Die freien Parkplätze in den jeweiligen Bereichen können von allen Fahrzeugen bis 7,5t genutzt werden. Es handelt sich um öffentlichen Flächen, die eben nicht nur von Anwohnenden genutzt werden dürfen.
In den genannten Bereichen liegt durch die Bewohnerparkzone schon ein besonderer Schutz für die Anwohnenden vor. Daher sieht der Magistrat keinen Regelungsbedarf. Grundsätzlich kann der Ortsbeirat jedoch gerne ausführen, welche anderen Maßnahmen bisher völlig außer Acht gelassen wurden.
Mittelfristig wird auch in Niederrad das neue Bewohnerparkkonzept mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dies macht das Parken für Ortsfremde unattraktiv.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 437/5Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2022OMOM 2147Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenDirektanregung
- 22. August 2022STST 1921Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenStellungnahme
- 19. September 2022OFOF 556/5Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2022VV 507Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenAnfrage
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 86Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab