Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung abgelehnt, Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Beschilderung wäre nicht sinnvoll, da nur Personenkraftwagen dort parken dürften und der Ausschluss von LKW über 7,5 Tonnen bereits besteht. Zudem würde eine große Anzahl an Schildern erforderlich sein, was rechtliche Probleme mit sich bringen könnte.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine flächendeckende Beschilderung mit Zusatzzeichen 1010-58 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Personenkraftwagen) ist nicht sinnvoll. Das Zusatzzeichen bedeutet, dass das Parken nur für Personenkraftwagen zulässig ist. Das heißt, nur Fahrzeuge die zum Transport von Personen ausgelegt sind, dürfen dort parken.
Entsprechend würden nur Wohnmobile und jegliche LKW ausgeschlossen, nicht aber Sprinter.
In Wohngebieten ist generell das Parken von LKW über 7,5 Tonnen nicht zulässig. Ein wirklicher Effekt wäre also nicht zu erwarten. Außerdem müsste eine große Anzahl an Schildern gesetzt werden, die aus rechtlichen Gründen nicht immer an bestehende Maste gesetzt werden dürfen, da dann gegebenenfalls die Maximalzahl an Schildern an einem Mast überschritten wäre. Ein Schilderwald wäre die Folge.
Der Magistrat lehnt daher die Anregung ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 437/5Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2022OMOM 2147Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenDirektanregung
- 22. August 2022Sie sind hierSTST 1921Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenStellungnahme
- 19. September 2022OFOF 556/5Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2022VV 507Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenAnfrage
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 86Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab