Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 489 entstanden aus Vorlage: OF 117/16 vom 30.05.2017
Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum soll das Gelände zwischen "Weimerhaus" und Voltenseeweg, Gemarkung 68, Flur 46, welches seit weit über 50 Jahren in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist, plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mit der Begründung, es handele sich um FFH-Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden?
- Inwie weit ist das Unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens, dass die Besitzer trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen? Begründung: Die Besitzer der Liegenschaft Gemarkung 68, Flur 46, werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.05.2017 aufgefordert, jegliche Zäune, Bebauungen, nicht heimische Sträucher und standortgerechte Gehölze von den Grundstücken zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2017OFOF 117/16Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2017Sie sind hierVV 489Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimAnfrage
- 25. August 2017STST 1589Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 8. Januar 2018OFOF 158/16Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2967Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenDirektanregung
- 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1260Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen