Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 739 entstanden aus Vorlage: OF 163/16 vom 20.01.2018
Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: V 489/17 OBR 16; ST 1589/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? - Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? - Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten, was für Folgen hat das für die Anwohner?
- Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke?
- Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt, im Falle einer Durchsetzung der Pläne, die Besitzer zu entschädigen, beziehungsweise E rsatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten entlang der Wege "Im Enkheimer Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2017STST 1589Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 20. Januar 2018OFOF 163/16Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
- 23. Januar 2018Sie sind hierVV 739Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimAnfrage
- 30. April 2018Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 841Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen