Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 841

Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Zu Frage 1: Die Aktivitäten der Unteren Naturschutzbehörde im Bereich "Im Enkheimer Weimerhaus/Voltenseeweg haben die Entfernung von Umweltschäden, ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Nutzungen und baulicher Anlagen zum Ziel. Die zukünftige Nutzung der betroffenen Grundstücke obliegt den Eigentümern bzw. Pächtern, wie es im Übrigen bei allen Grundstücken im Außenbereich der Fall ist. Dies beinhaltet z.B. eine Eigennutzung als Streuobstwiese oder die Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betrieb. Für die Umsetzung des Maßnahmenplans des FFH-Gebietes ist das Amt für den ländlichen Raum in Bad Homburg zuständig. Flächen der Stadt Frankfurt am Main können in Abstimmung mit dem Amt oder dem Ersteller des Maßnahmenplans, dem Regierungspräsidium Darmstadt, im Sinne der Zielsetzungen des Schutzgebietes eigenständig entwickelt werden. Grundsätzlich ist die Zielsetzung des Maßnahmenplans, Feuchtwiesen auf dem bereits feuchten Standort zu entwickeln. Dies schließt Anpflanzungen von Bäumen oder Grabenrenaturierungen nicht aus. Eine Veränderung des Wasserhaushaltes ("Flutung") ist mit der Entfernung von Müllablagerungen, Zäunen oder Gebäuden nicht verbunden. Nachweislich führen Naturgebiete in der Nähe von Wohnstandorten zu einer Wertsteigerung des Wohneigentums, nicht zur Abwertung. Zu Frage 2: Solange das Interesse der Eigentümer oder Pächter an einer gesetzeskonformen und standortgemäßen Nutzung besteht, hat dies Vorrang vor anderen Aktivitäten. Flächen, die der Stadt Frankfurt am Main übergeben werden (Verkauf, Tausch) oder bereits im Eigentum sind, können z.B. auf vertraglichem Wege von einem Landwirtschaftsbetrieb (z.B. zur Heugewinnung für Pferde) genutzt werden. Zu Frage 3: Da die Stadt Frankfurt am Main ausschließlich gegen ungenehmigte Nutzungen und bauliche Anlagen vorgeht, gibt es keinen Entschädigungsanspruch. Sofern Eigentümer an einem Tausch mit anderen städtischen Grundstücken interessiert sind, wird dies seitens der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2017STST 1589Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimStellungnahme
  2. 20. Januar 2018OFOF 163/16Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
  3. 23. Januar 2018VV 739Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimAnfrage
  4. 30. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 841Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen