Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen

Vorlagentyp: STMagistrat
59 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1260

Betreff: Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen Vorbemerkung: Die Anregung des Ortsbeirates geht in mehreren Punkten von falschen Voraussetzungen aus. FFH-Gebiete wurden im Jahr 2004 vom Land Hessen an die Europäische Union gemeldet. Es handelt sich um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung als Teile eines europäischen ökologischen Netzes. Eine Beantragung oder Erklärung des Magistrates der Stadt Frankfurt, die zur Meldung des Landes Hessen geführt hat, gibt es nicht. Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung, dass die Anregung des Ortsbeirates das Ziel hat, mit einer Entwidmung des FFH-Gebiets den Erhalt von freizeitgärtnerischen Nutzungen zu erreichen. Diesen vermeintlichen Zusammenhang zwischen dem FFH-Gebiet und der Unzulässigkeit von freizeitgärtnerischen Nutzungen ist ebenfalls nicht zutreffend. Auch ohne das vorhandene FFH-Schutzgebiet befänden sich die Freizeitgärten, Müllablagerungen, Einzäunungen und Umweltbeeinträchtigungen (z.B. Mistentsorgung in Gewässern) innerhalb der freien Landschaft/Außenbereich der Stadt Frankfurt. Da es keinen rechtswirksamen Bebauungsplan für Freizeitgärten gibt, sind entsprechende Nutzungen nicht zulässig bzw. nicht genehmigungsfähig. Dies wäre auch der Fall, wenn es kein Landschaftsschutzgebiet und kein FFH-Gebiet gäbe. Zudem lässt auch der regionale Flächennutzungsplan keine nachträgliche planungsrechtliche Legalisierung von Freizeitgärten zu. Stellungnahme: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befürwortet die im Jahr 2004 erfolgte Meldung des Landes Hessen an die Europäische Union des FFH-Gebietes "Seckbacher Ried und angrenzende Flächen". Das Seckbacher Ried mit seinen angrenzenden Flächen ist für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Frankfurt von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus dient der nacheiszeitliche Mainaltarm auch dem Landschaftserleben, der Naherholung und Lebensqualität der Bevölkerung. Es werden keine Initiativen ergriffen, die das Schutzgebiet infrage stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2017OFOF 117/16Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 13. Juni 2017VV 489Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimAnfrage
  3. 25. August 2017STST 1589Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimStellungnahme
  4. 8. Januar 2018OFOF 158/16Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 10. April 2018OMOM 2967Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenDirektanregung
  6. 16. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 Wochen
    STST 1260Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen