Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1260
Betreff: Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen Vorbemerkung: Die Anregung des Ortsbeirates geht in mehreren Punkten von falschen Voraussetzungen aus. FFH-Gebiete wurden im Jahr 2004 vom Land Hessen an die Europäische Union gemeldet. Es handelt sich um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung als Teile eines europäischen ökologischen Netzes. Eine Beantragung oder Erklärung des Magistrates der Stadt Frankfurt, die zur Meldung des Landes Hessen geführt hat, gibt es nicht. Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung, dass die Anregung des Ortsbeirates das Ziel hat, mit einer Entwidmung des FFH-Gebiets den Erhalt von freizeitgärtnerischen Nutzungen zu erreichen. Diesen vermeintlichen Zusammenhang zwischen dem FFH-Gebiet und der Unzulässigkeit von freizeitgärtnerischen Nutzungen ist ebenfalls nicht zutreffend. Auch ohne das vorhandene FFH-Schutzgebiet befänden sich die Freizeitgärten, Müllablagerungen, Einzäunungen und Umweltbeeinträchtigungen (z.B. Mistentsorgung in Gewässern) innerhalb der freien Landschaft/Außenbereich der Stadt Frankfurt. Da es keinen rechtswirksamen Bebauungsplan für Freizeitgärten gibt, sind entsprechende Nutzungen nicht zulässig bzw. nicht genehmigungsfähig. Dies wäre auch der Fall, wenn es kein Landschaftsschutzgebiet und kein FFH-Gebiet gäbe. Zudem lässt auch der regionale Flächennutzungsplan keine nachträgliche planungsrechtliche Legalisierung von Freizeitgärten zu. Stellungnahme: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befürwortet die im Jahr 2004 erfolgte Meldung des Landes Hessen an die Europäische Union des FFH-Gebietes "Seckbacher Ried und angrenzende Flächen". Das Seckbacher Ried mit seinen angrenzenden Flächen ist für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Frankfurt von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus dient der nacheiszeitliche Mainaltarm auch dem Landschaftserleben, der Naherholung und Lebensqualität der Bevölkerung. Es werden keine Initiativen ergriffen, die das Schutzgebiet infrage stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2017OFOF 117/16Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2017VV 489Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimAnfrage
- 25. August 2017STST 1589Landschaftsschutzverordnung in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 8. Januar 2018OFOF 158/16Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2967Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenDirektanregung
- 16. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1260Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab