Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588
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Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in den Angelegenheiten Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 444 entstanden aus Vorlage: OF 282/10 vom 27.04.2017
Betreff: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in den Angelegenheiten Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es zutrifft, dass es sich bei diesem Weg um sogenanntes Niemandsland handelt und wer Beispielsweise für die Instandsetzung und Reinigung dieses Weges verantwortlich/zuständig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2017OFOF 282/10Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017Sie sind hierVV 444Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Anfrage
- 14. August 2017STST 1487Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Stellungnahme
- 9. Februar 2018STST 296Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Stellungnahme
- 23. April 2018OFOF 504/10Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2018VV 857Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588Anfrage
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1514Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen