Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Holunderweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg24.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nicht angemessene Geschwindigkeiten im Holunderweg06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Holunderweg per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 296
Betreff: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Bonames, Flur 14, Flurstücke 54/211 und 54/174 hat gemäß § 928 BGB gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht (die Aufgabe des Eigentums) erklärt. Der Verzicht wurde im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück wird dadurch "herrenlos". Gemäß § 928 (2) BGB steht das Recht auf Aneignung der aufgegebenen Grundstücke dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundstück eintragen lässt. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Da das Grundbuchamt dem Magistrat bisher nicht darlegen konnte, ob bzw. wann das Land Hessen über die Aufgabe des Eigentums informiert wurde, ist eine kurzfristige Klärung der Eigentumsverhältnisse mit dem Land Hessen nicht realisierbar. Auf den Grundstücken führt ein befestigter Weg vom Holunderweg entlang der Grünanlage 588 zum Azaleenweg. Da es sich hierbei um eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche handelt, die im Unterhaltungsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) - 66.62 - liegt, werden die regelmäßigen Begehungen von deren Seite übernommen, obwohl der Stadt Frankfurt hier die gesetzliche Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht noch nicht obliegt. Die Verkehrsfläche befindet sich derzeit in einem verkehrssicheren Zustand. Bei Bedarf würde das ASE Maßnahmen zur Wegeinstandsetzung ergreifen. Die Reinigung und der Winterdienst auf dem Weg wird bis zur abschließenden Klärung im Sinn der Anliegerpflicht vom Grünflächenamt übernommen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2017OFOF 282/10Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017VV 444Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Anfrage
- 14. August 2017STST 1487Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Stellungnahme
- 9. Februar 2018Sie sind hierSTST 296Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588Stellungnahme
- 23. April 2018OFOF 504/10Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2018VV 857Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588Anfrage
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1514Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab