Fuß- und Radwegverbindung zur künftigen S-Bahn-Station „Gateway Gardens“
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Gateway Garden — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.10.2026.
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- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 entstanden aus Vorlage: OF 37/5 vom 18.05.2016
Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zur künftigen S-Bahn-Station "Gateway Gardens" Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wird spätestens zur Eröffnung der künftigen S-Bahn-Station "Gateway Gardens" eine direkte Fuß- und Radwegverbindung Richtung Süden, also Richtung Terminal 2 und Mörfelden-Walldorf, fertiggestellt?
- Wenn ja, wie wird diese erstellt?
- a)Wird die bestehende Unterquerung genutzt, wird eine zusätzliche Unterquerung unter der BAB 3 hergestellt oder erfolgt die Wegebeziehung anderweitig?
- b)Wenn die bestehende Wegeverbindung genutzt werden soll, warum wird diese nicht schon jetzt geöffnet?
- Wenn nein, welche Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen erwartet der Magistrat in Anbetracht einer fehlenden attraktiven Wegeverbindung Richtung Süden? Begründung: Eine gute Fuß- und Radweganbindung der S-Bahn-Station "Gateway Gardens" ist unerlässlich. Der Ortsbeirat möchte daher wissen, wie diese Richtung Süden ausgeführt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2016 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1182/5 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 4. März 2019. Der Magistrat antwortete am 2. September 2016 mit der Stellungnahme ST 1182. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 13 Wochen.