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Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

Vorlagentyp: V
94 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat nach der Zukunft der aufgegebenen Kirche der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde und anderen Kirchorten im Stadtteil. Ziel ist es, frühzeitig über die zukünftige Nutzung nachzudenken und die Bürger sowie Initiativen einzubeziehen, um negative Erfahrungen aus der Vergangenheit zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Thomas-Mann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Gibt es Planungen bzw. Gespräche mit dem Evangelischen Regionalverband in Bezug auf die Zukunft der Gebäude sowie des Grundstückes, auf dem die aufgegebene Kirche steht?
  2. Ist dem Magistrat bekannt, welche weiteren Kirchorte im Stadtteil kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden?
  3. Gibt es ein langfristiges Konzept des Magistrats für den Umgang mit solchen Gebäuden und Flächen?
  4. Wer hat bisher Interesse an einem Kauf der Kirche(nflächen) signalisiert?

Begründung

Wie bekannt ist, soll der Kirchenstandort der evangelischen Dietrich-Bonhoeffer Gemeinde in der Thomas-Mann-Straße aufgegeben werden. Möglicherweise/ wahrscheinlich steht dieses Schicksal auch anderen Kirchen im Ortsbezirk bevor. Der Stadtteil hat schlechte Erfahrungen mit aufgegebenen Kirchen. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die ehemalige Kirche der evangelischen Deutsch reformierten Gemeinde im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 im Jahr 2021 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wurde. Das darf nicht wieder passieren. Aus dieser Erfahrung sollte man lernen und frühzeitig und öffentlich über die zukünftige Nutzung nachdenken, beraten und informieren. Dabei sind die Bürger, die Vereine und Initiativen sowie der Ortsbeirat von Anfang an einzubeziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2022OFOF 167/8Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Mai 2022Sie sind hier
    VV 394Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
    Anfrage
  3. 15. Mai 2023STST 1051Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeStellungnahme
  4. 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 353Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 8
Sitzung 14 · 13.10.2022
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 15 · 10.11.2022
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 16 · 08.12.2022
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 17 · 26.01.2023
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 18 · 23.02.2023
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 20 · 04.05.2023
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-1

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