Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nachnutzung des Kirchstandortes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde. Es wird betont, dass die Nutzung als Gemeinbedarf erhalten bleiben soll und die Gebäude als Kulturdenkmale geschützt sind. Zukünftige Planungen sind dem Magistrat nicht bekannt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Grundstück des Kirchstandortes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes NW 103c. Für den in Rede stehenden Bereich sind als Art der baulichen Nutzung Baugrundstücke für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Ev. Kirchenzentrum" festgesetzt. Grundsätzlich sollen planungsrechtlich festgesetzte Flächen für den Gemeinbedarf weiterhin als solche erhalten und gesichert werden. Daher ist im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung keine Änderung des o.g. Bebauungsplanes vorgesehen und eine zukünftige Nutzung muss weiterhin eine Gemeinbedürftigkeit erfüllen. Zudem gilt der Kirchstandort als ein wichtiger Treffpunkt im Kleinen Zentrum für die Bewohner der Nordweststadt, sodass diese Funktion erhalten werden sollte.
Der überwiegende Teil der Gebäude der Liegenschaft Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Thomas- Mann-Straße 8, 10 & 10a) sind Kulturdenkmale gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, sodass eine zukünftige Nutzung den Erhalt der Kirchengebäude gewährleisten sollte.
Zu 1.):
Dem Magistrat sind konkrete Planungen des Evangelischen Regionalverbandes zu diesen Liegenschaften nicht bekannt.
Zu 2.):
Dem Magistrat ist nicht bekannt, ob der Evangelische Regionalverband kurz- oder mittelfristig die Aufgabe weiterer Kirchorte im Stadtteil beabsichtigt.
Zu 3.):
Ein grundsätzliches langfristiges Konzept hinsichtlich des Umgangs mit solchen Gebäuden existiert derzeit nicht.
Zu 4.):
Dem Magistrat sind derzeit keine Kaufinteressenten für die Liegenschaft bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2022OFOF 167/8Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. Mai 2022VV 394Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeAnfrage
- 15. Mai 2023STST 1051Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeStellungnahme
- 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 353Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab