Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf das Auskunftsersuchen zur Nachnutzung des Kirchorts der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde reagiert. Aufgrund von Abstimmungsbedarf innerhalb der Dezernate konnte die Stellungnahme jedoch noch nicht erfolgen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist gehalten, auf Anregungen bzw. Anfragen der Ortsbeiräte innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist eine Stellungnahme an den Ortsbeirat abzugeben.
Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Dezernate besteht. Die Stellungnahme zu dem genannten Auskunftsersuchen konnte daher noch nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2022OFOF 167/8Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. Mai 2022VV 394Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeAnfrage
- 15. Mai 2023Sie sind hierSTST 1051Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeStellungnahme
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 353Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-GemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab