Terminvergabe in den Ämtern im Nordwestzentrum
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat, ob eine erweiterte Terminvergabe in den städtischen Ämtern, insbesondere im Bürgeramt im Nordwestzentrum, möglich ist. Dies wird vorgeschlagen, um die Terminvergabe zu modernisieren und den Bürgern eine bessere Planung zu ermöglichen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob eine erweiterte Terminvergabe in den städtischen Ämtern möglich ist. Dies gilt insbesondere für das im Nordwestzentrum angesiedelte Bürgeramt. Eine moderne Terminvergabe bietet freie Termine langfristig über mehr als sieben Tage an und ist rund um die Uhr erreichbar.
Begründung
Zurzeit ist die einzige Auskunft, die von den Bürgerämtern zu erhalten ist, dass keine freien Termine vorliegen, egal in welcher Angelegenheit. Auch das Befolgen der Empfehlung sich um 7:00 Uhr einzuloggen führt zum gleichen Ergebnis. Termine sind derzeit nur mit Glück zu erhalten, dies in der Regel nur kurzfristig Je weiter das Terminfenster ausgedehnt wird, desto besser kann der Bürger seine persönliche Planung an den erhaltenen Termin anpassen. Ein Termin erfordert eine ausreichende Planung auf beiden Seiten, sowohl seitens der Behörde als auch seitens des Terminsuchenden. Moderne Technik würde es zudem ermöglichen, automatisiert per z. B. per E-Mail an Termine zu erinnern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2022STST 334Mehr Kundenservice im Bürgeramt NordwestStellungnahme
- 20. April 2022OFOF 164/8Terminvergabe in den Ämtern im NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2022Sie sind hierVV 393Terminvergabe in den Ämtern im NordwestzentrumAnfrage
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2699Terminvergabe in den Ämtern im NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12