Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Schutz des Rebstockwäldchens zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, um den Wald als wichtigen ökologischen Raum zu erhalten und die Auswirkungen von Bauvorhaben auf die Umwelt zu minimieren.
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Katharinenkreisel — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
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Neues zu Katharinenkreisel per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten:
- Wie kann der verbleibende Teil des Rebstockwäldchens, der laut Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 683 Ä nicht oder in absehbarer Zeit nicht für eine Bebauung vorgesehen ist, besser als bisher vor laufenden Baustellenmaßnahmen geschützt werden?
- Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Bauvorhaben der LBBW westlich der Angelika-Machinek-Straße (WA 1/ B-Plan) beginnen soll, und wann somit weitere Waldfläche gerodet werden soll?
- Welchen zeitlichen Horizont gibt es für die eventuelle Planung und Errichtung der ggf. an der südöstlichen Seite des Rebstockwaldes vorgesehenen Schule (Fläche für den Gemeinbedarf/ 0,4 ha weiterer Waldverlust)? Welche Planungen liegen hier bereits vor? Welche Möglichkeiten werden ggf. gesehen, die Schule andernorts zu realisieren und damit einen größeren Teil des Waldes zu schonen?
- Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Rebstockwäldchen mittelfristig wieder ökologisch aufzuwerten, für die Bevölkerung zu öffnen und dem Quartier zugänglich zu machen?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten:
Begründung
Der Rebstockwald zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und BAB 648/Katharinenkreisel wurde in seinem nordöstlichen Bereich bereits für das Bauvorhaben der ABG (Riegelbebauung) abgeholzt. Auffällig sind auch im südöstlichen Randbereich starke Eingriffe sowie Fällungen größerer Bäume am Rande der Angelika-Machnik-Straße. Der Wald ist zudem komplett eingezäunt und den derzeit eingerichteten Baustellen zugeschlagen, was befürchten lässt, dass ein Schutz vor weiteren Eingriffen nur unzureichend vorhanden ist. Der Rebstockwald sollte u. a. aus Gründen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des Lärmschutzes in größtmöglichen Teilen für ein überaus dichtes Wohnquartier erhalten werden. Er ist aufgrund früherer Entwicklungen ohnehin schon stark reduziert worden. Die B-Plan-Begündung (683 Ä) weist auf die hohe Versiegelung und die starken Aufheizungstendenzen im gesamten Rebstock-Quartier hin. Eine Kompensation der gerodeten Flächen des Rebstockwäldchens im Fechenheimer Mainbogen nutzt dem jetzt entstehenden Wohnquartier wenig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 264/2Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2022Sie sind hierVV 323Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleAnfrage
- 20. Mai 2022STST 1222Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleStellungnahme
- 21. November 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2645Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen