Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Schutz des Rebstockwäldchens zu verbessern und die Planung einer Schule zu prüfen. Dies ist notwendig, um den ökologischen Wert des Waldes zu erhalten und die Bevölkerung besser zu integrieren. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltige Nutzung des Gebiets unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
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Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wie kann der verbleibende Teil des Rebstockwäldchens, der laut B-Plan Nr. 683 Ä nicht oder in absehbarer Zeit nicht für eine Bebauung vorgesehen ist, besser als bisher vor laufenden Baustellenmaßnahmen geschützt werden?
- Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Bauvorhaben der LBBW westlich der Angelika-Machinek-Straße (WA 1/ B-Plan) beginnen soll, und wann somit weitere Waldfläche gerodet werden soll?
- Welchen zeitlichen Horizont gibt es für die eventuelle Planung und Errichtung der ggf. an der süd-östlichen Seite des Rebstockwaldes vorgesehenen Schule (Fläche für den Gemeinbedarf/ 0,4 ha weiterer Wald-Verlust)? Welche Planungen liegen hier bereits vor? Welche Möglichkeiten werden ggf. gesehen, die Schule andernorts zu realisieren und damit einen größeren Teil des Waldes zu schonen?
- Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Rebstockwäldchen mittelfristig wieder ökologisch aufzuwerten, für die Bevölkerung zu öffnen und dem Quartier zugänglich zu machen?
Begründung
Der Rebstockwald zwischen Leonardo da Vinci-Allee und BAB 648/ Katharinenkreisel wurde in seinem nord-östlichen Bereich bereits für das Bauvorhaben der ABG (Riegelbebauung) abgeholzt. Auffällig sind auch im süd-östlichen Randbereich starke Eingriffe, sowie Fällungen größerer Bäume am Rande der Angelika-Machnik-Straße. Der Wald ist zudem komplett eingezäunt und den derzeit eingerichteten Baustellen zugeschlagen, was befürchten lässt, dass ein Schutz vor weiteren Eingriffen nur unzureichend vorhanden ist. Der Rebstockwald sollte u.a. aus Gründen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des Lärmschutzes in größtmöglichen Teilen für ein überaus dichtes Wohnquartier erhalten werden. Er ist aufgrund früherer Entwicklungen ohnehin schon stark reduziert worden. Die B-Plan-Begündung (683 Ä) weist auf die hohe Versiegelung und die starken Aufheizungstendenzen im gesamten Rebstock-Quartier hin. Eine Kompensation der gerodeten Flächen des Rebstockwäldchens im Fechenheimer Mainbogen nutzt dem jetzt entstehenden Wohnquartier wenig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022Sie sind hierOFOF 264/2Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2022VV 323Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleAnfrage
- 20. Mai 2022STST 1222Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleStellungnahme
- 21. November 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2645Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme