Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat plant Maßnahmen zum besseren Schutz des Rebstockwäldchens im Rahmen der Schulplanung. Es sind Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 vorgesehen, und die Entmunitionierung des Gebiets wird 2023 erwartet. Ziel ist die ökologische Aufwertung des Wäldchens und die Integration in den GrünGürtel.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: In Abstimmung mit der Bauaufsicht wird im Bauantragsverfahren eine Beteiligung des Fachamtes stattfinden, im Rahmen derer dann entsprechende Schutzmaßnahmen festgesetzt werden können. Bei Baumaßnahmen ist zum Schutz angrenzender Wald-, Baum- oder Gehölzbestände vor Beeinträchtigungen die DIN 18920 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen" zu beachten. Bei fachgerechter Umsetzung der DIN 18920 auf der Baustelle können Beeinträchtigungen des angrenzenden Waldbestandes, z. B. durch ein Befahren des Wurzelbereiches von Bäumen, Astabbrüche oder Rindenverletzungen durch Baufahrzeuge, durch geeignete Schutzmaßnahmen (ortsfester Bauzaun, Einzelbaumschutz etc.) vermieden werden.
Zu 2: Das Bauvorhaben der LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) befindet sich zurzeit in der Vorberatung. Ein Bauantrag ist noch nicht gestellt, wird aber noch für das laufende Jahr erwartet. Ein Antrag auf Waldumwandlung (= Rodung des erforderlichen Waldbestandes) liegt für die aktuelle Fällperiode ab Oktober 2022 vor.
Zu 3: Ein zeitlicher Horizont für den Bau der Schule liegt derzeit noch nicht vor.
Zu 4: Das Wäldchen ist in hohem Maße mit Kampfmitteln und baulichen Altlasten kontaminiert, ggf. auch mit weiteren Schadstoffen. In einem ersten Schritt findet eine Entmunitionierung der Fläche durch die Projektgesellschaft statt. Der Zeithorizont dafür liegt voraussichtlich in
2023. Nach der Entmunitionierung erfolgt eine Schadstofferkundung. Erst nach Vorliegen der Erkundungsergebnisse und der Altlastensanierung können verbindlich Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und weiteren öffentlichen Nutzung geplant werden.
Als Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Rebstockwäldchens werden im Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept die Entwicklung naturnaher Waldbestände, insbesondere von Eichen-Hainbuchen-Wäldern mit Waldrandstrukturen sowie die Förderung von tot- und altholzbesiedelnden und auf Altbäume angewiesenen Zielarten, wie der Große Abendsegler (Fledermaus) und Mittelspecht, benannt. Für diese Arten sind der Erhalt von Alt- und Habitatbäumen sowie von liegendem und stehendem Totholz besonders wichtig.
Zudem soll der verbleibende Teil des Rebstockwäldchens, wie vom Ortsbeirat seinerzeit angeregt, in den GrünGürtel aufgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 264/2Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2022VV 323Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleAnfrage
- 20. Mai 2022STST 1222Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleStellungnahme
- 21. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2645Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab