Änderung der Zuschnitte der Sozialbezirke
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, die Sozialbezirke 191 und 192, die derzeit vom Ortsbeirat 2 betreut werden, aufgrund ihrer geographischen Nähe und Zugehörigkeit zum Sozialrathaus Dornbusch in Zukunft vom Ortsbeirat 9 betreuen zu lassen. Dies soll die Effizienz der Betreuung verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Die im Augenblick noch vom Ortsbeirat 2 betreuten Sozialbezirke 191 und 192 werden als einzige Bezirke des Ortsbezirks 2 vom Sozialrathaus Dornbusch betreut, eine vorgeschlagene Veränderung der Zuständigkeit und Zuordnung zum Bezirk Bockenheim erscheint nicht sinnvoll.
Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die beiden Bezirke 191 und 192, Westend-Nord, aufgrund der geographischen Nähe und ihrer Zugehörigkeit zum Sozialrathaus Dornbusch in Zukunft vom Ortsbeirat 9 betreut werden können.
Kontext
Die im Augenblick noch vom Ortsbeirat 2 betreuten Sozialbezirke 191 und 192 werden als einzige Bezirke des Ortsbezirks 2 vom Sozialrathaus Dornbusch betreut, eine vorgeschlagene Veränderung der Zuständigkeit und Zuordnung zum Bezirk Bockenheim erscheint nicht sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 164/2Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2021OMOM 830Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeDirektanregung
- 13. Dezember 2021STST 2203Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
- 10. Januar 2022OFOF 169/9Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2022Sie sind hierVV 298Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeAnfrage
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1050Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen