Änderung der Zuschnitte der Sozialbezirke
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Anfrage des Ortsbeirates eine Neuordnung der Ortsbezirke erfordert. Eine Eingliederung der Stadtbezirke 191 und 192 in den Ortbezirk 09 ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben frühestens in vier Jahren möglich, was eine Betreuung durch den Ortsbeirat 09 derzeit ausschließt.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anfrage des Ortsbeirates setzt eine Neuordnung des Ortsbezirks voraus. Die vorgeschlagene Eingliederung der Stadtbezirke 191 und 192 in den Ortbezirk 09 setzt eine Veränderung der in der Hauptsatzung der Stadt festgelegten Ortsbezirke voraus. Die Festlegung der Ortbezirke erfolgt gemäß §§ 81, 82 HESGO i.V.m. § 4 Hauptsatzung der Stadt durch einen Stadtverordnetenbeschluss. Nach § 81 Absatz 5 HESGO können die Ortsbezirksgrenzen zum Ende der Wahlzeit geändert werden. Eine Neuordnung der Ortsbezirke ist gemäß § 29 Abs. 2 HESGO i.V.m. § 2 KWG jedoch frühestens in vier Jahren möglich. Das bedeutet in der zweiten Hälfte des Jahres 2025. Eine Betreuung der Stadtbezirke 191 und 192 (die gemeinsam mit den Stadtbezirken 110, 180 einen Sozialbezirk bilden) durch den Ortsbeirat 09 ist aus Sicht des Magistrates daher nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 164/2Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2021OMOM 830Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeDirektanregung
- 13. Dezember 2021STST 2203Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
- 10. Januar 2022OFOF 169/9Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2022VV 298Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeAnfrage
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1050Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab