Änderung der Zuschnitte der Sozialbezirke
Zusammenfassung
Der Magistrat folgt der Anregung des Ortsbeirats zur Änderung der Zuschnitte der Sozialbezirke. Die neuen Zuschnitte sollen eine bessere soziale Strukturierung und Unterstützung der Stadtteile ermöglichen. Dies wird erwartet, um die sozialen Dienstleistungen effizienter zu gestalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird bei dem Zuschnitt der Sozialbezirke der Anregung des Ortsbeirats 2 zu den Ziffern 1 bis 4 folgen. Die Stadtbezirke 341 und 350 (Bockenheim) bilden einen Sozialbezirk. Ein weiterer Sozialbezirk setzt sich zusammen aus den Stadtbezirken 163 (Bockenheim), 342 (City West) und 344 (Postsiedlung). Die Stadtbezirke 110, 191 und 192 bilden bereits jetzt einen Sozialbezirk. Der neue Sozialbezirk besteht durch den Einbezug des Stadtbezirks 180 zukünftig aus den Stadtbezirken 110, 180 (Westend Süd) sowie den Bezirken 191 und 192 (Westend Nord). Der Bildung dieses Sozialbezirks steht nicht entgegen, dass er im Zuständigkeitsbereich von zwei Sozialrathäusern (SRH Bockenheim und SRH Dornbusch) liegt. Die Aufteilung der Sozialbezirke orientiert sich gemäß der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen unter anderem an den Stadtbezirksgrenzen und nicht an den Sozialrathausbezirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 164/2Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2021OMOM 830Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeDirektanregung
- 13. Dezember 2021Sie sind hierSTST 2203Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
- 10. Januar 2022OFOF 169/9Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2022VV 298Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeAnfrage
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1050Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab