Änderung der Zuschnitte der Sozialbezirke
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Zuschnitte der Sozialbezirke zu ändern, um eine Vereinfachung und Gleichmäßigkeit zu erreichen. Dies soll die Sozialraumorientierung stärken und ist mit den betroffenen Sozialbezirksvorsteherinnen abgestimmt.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, folgende Veränderungen bei den Zuschnitten der Sozialbezirke vorzunehmen:
- Der Sozialbezirk 163, 341, 342, 344 gibt den Bezirk 341 an den Sozialbezirk 350 ab. Dieser firmiert zukünftig als Sozialbezirk 341, 350.
- Ebenso wechselt eine Sozialpflegerin vom Sozialbezirk 163, 342, 344 (bisher 163, 341, 342, 344) in den neuen Bezirk 341,
- Als Ersatz ist für den Sozialbezirk 163, 342, 344 eine neue Sozialpflegerinnen- bzw. Sozialpflegerstelle zu schaffen.
- Die Sozialbezirke 110 und 180 werden zusammengelegt. Die wegfallende Sozialbezirksvorsteherinnen- bzw. Sozialbezirksvorsteher stelle soll in eine Sozialpflegerinnen- bzw. Sozialpflegerstelle umgewandelt werden.
- Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Sozialbezirk 191, 192, der als einziger im Ortsbezirk vom Sozialrathaus Dornbusch und nicht vom Sozialrathaus Bockenheim betreut wird, ebenfalls mit den Bezirken 110 und 180 (Ziffer 3.) zusammengelegt werden kann und somit dann auch vom Sozialrathaus Bockenheim betreut werden würde.
Begründung
Die Anregungen wurden aus gemeinsamen Gesprächen mit dem Sozialrathaus Bockenheim entwickelt, um eine Vereinfachung und Gleichmäßigkeit der Bezirke herbeizuführen und eine stärkere Sozialraumorientierung zu befördern. Die Änderungen sind mit den betroffenen Sozialbezirksvorsteherinnen abgesprochen und deren Zustimmungen liegen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 164/2Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2021Sie sind hierOMOM 830Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeDirektanregung
- 13. Dezember 2021STST 2203Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
- 10. Januar 2022OFOF 169/9Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2022VV 298Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeAnfrage
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1050Änderung der Zuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats