Umweltamt und Plastikmüll auf Acker
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, warum das Umweltamt keine Untersuchungen zu signifikanten Umweltbelastungen auf landwirtschaftlichen Flächen durchführt. Dies ist wichtig, da bereits im Sommer 2020 und erneut im Dezember 2020 Meldungen über kontaminierte Ackerflächen eingegangen sind, die nicht bearbeitet wurden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
Warum unternimmt das Umweltamt der Stadt Frankfurt keine Untersuchungen, wenn signifikante Umweltbelastungen auf landwirtschaftlichen Flächen gemeldet werden?
Begründung
Besorgte Spaziergänger haben bereits im Sommer 2020 das Umweltamt über einen auffällig mit Kunststoff übersäten Acker unterrichtet, ohne dass das Amt etwas unternommen hätte. Im Dezember wurde erneut ein Mangel bezüglich der genannten Ackerfläche über die Plattform FFM (siehe Anlage) gemeldet, die dann mit dem Hinweis, dass es sich um eine private Fläche handelt, geschlossen wurde. Es ist unverständlich, warum die Kontamination einer Ackerfläche für das Umweltamt keine Relevanz hat und dieser Sache nicht auf den Grund gegangen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2020OFOF 298/13Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
- 24. November 2020OMOM 6930Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernDirektanregung
- 9. Februar 2021OFOF 307/13Umweltamt und Plastikmüll auf AckerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021Sie sind hierVV 1948Umweltamt und Plastikmüll auf AckerAnfrage
- 26. Februar 2021STST 555Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernStellungnahme
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1169Umweltamt und Plastikmüll auf AckerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen