Umweltamt und Plastikmüll auf Acker
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verantwortung für die Durchführung von Aufbringungsmaßnahmen zur Bodenverbesserung und der Rolle des Umweltamts bei der Verunreinigung durch Plastikmüll. Es wird festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage für ein Eingreifen des Umweltamts besteht, da keine signifikante Verunreinigung des Bodens oder Grundwassers zu erwarten ist.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Aufbringungsmaßnahmen, die der landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Bodenverbesserung dienen, ist derjenige, der diese vornimmt oder veranlasst. Hier gilt "die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft" gemäß § 17 Bundesbodenschutzgesetz. Die Beurteilung von Aufbringungsmaßnahmen obliegt den Behörden der Landwirtschaftsverwaltung. Das hier zuständige Amt für ländlichen Raum Bad Homburg wird daher vom Umweltamt schriftlich auf die Verunreinigung hingewiesen und gebeten hier tätig zu werden. Für ein Eingreifen des Umweltamts einschl. Untersuchungen der landwirtschaftlichen Flächen fehlt die gesetzliche Grundlage. Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrecht geben hierzu keine Veranlassung. So ist aus Sicht der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde durch die Plastikteile keine maßgebliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung zu besorgen, weil - auch bei Zersetzung der Plastikteile - nicht von einem signifikanten Schadstoffeintrag in den Boden oder gar das Grundwasser mit Überschreitung von Richt-/Grenzwerten auszugehen ist. Der spezifische Schadstoffeintrag durch die Plastikteile wäre zudem bei einer Untersuchung nicht nachweisbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2020OFOF 298/13Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
- 24. November 2020OMOM 6930Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernDirektanregung
- 9. Februar 2021OFOF 307/13Umweltamt und Plastikmüll auf AckerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021VV 1948Umweltamt und Plastikmüll auf AckerAnfrage
- 26. Februar 2021STST 555Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernStellungnahme
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1169Umweltamt und Plastikmüll auf AckerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab