Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher Äckern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausbringen von Plastikmüll auf landwirtschaftlichen Flächen in Nieder-Erlenbach zu verhindern. Dies geschieht, um die Landwirte zu schützen und die Kontamination von Böden und Lebensmitteln zu vermeiden. Ziel ist es, die Sensibilisierung der Bürger zu erhöhen und die Qualität des Komposts zu sichern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um das Ausbringen von Plastikmüll über Kompost oder Erde auf landwirtschaftlichen Flächen in Nieder-Erlenbach zu verhindern und damit auch den Landwirten eine Sicherheit zu geben. Diese Maßnahmen sollen sein:
a) Stetige Modernisierung der Biokompostanlage; b) regelmäßige Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürger, damit kein Plastikmüll in die Biotonne gelangt;
c) Nachverfolgung von Plastikmüll in den Biotonnen. Somit soll ein Ausbringen kontaminierter Erde oder von mit Plastikmüll versetztem Kompost von vorneherein ausgeschlossen werden. Sollte es in der Vergangenheit zu Kontaminationen gekommen sein, die der Stadt Frankfurt bekannt sind, so sollten diese umgehend beseitigt werden.
Begründung
Bereits im Jahr 2018 musste eine Kompostlieferung an einen Nieder-Erlenbacher Landwirt wieder abgeholt werden, da dieser eine erhöhte Kontaminierung durch Plastikmüll hierin feststellte. Mittlerweile reagieren die Menschen im Stadtteil sehr sensibel auf jedwede Verschmutzung landwirtschaftlicher Flächen im Stadtteil. Um derartige Vorfälle zu vermeiden und auch die Landwirte vor Diskussionen und Anschuldigungen zu schützen, muss seitens der Stadt und ihrer Gesellschaften alles getan werden, um solche Kontaminierungen zu vermeiden. Kunststoffreste gehören auf die Deponie, nicht jedoch auf landwirtschaftliche Nutzflächen, auf denen unsere Nahrung angebaut wird. Mikroplastik wird auf diesem Weg unnötig in die Nahrungskette eingebracht, mit unabsehbaren Risiken für die Konsumenten. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in dieser Sache aktiv zu werden und die Ausbringung von Plastikmüll in Nieder-Erlenbach zu unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2020OFOF 298/13Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
- 24. November 2020Sie sind hierOMOM 6930Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernDirektanregung
- 9. Februar 2021OFOF 307/13Umweltamt und Plastikmüll auf AckerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021VV 1948Umweltamt und Plastikmüll auf AckerAnfrage
- 26. Februar 2021STST 555Kein Plastikmüll auf Nieder-Erlenbacher ÄckernStellungnahme
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1169Umweltamt und Plastikmüll auf AckerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats