Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.01.2016, V 1549 entstanden aus Vorlage: OF 228/14 vom 20.12.2015
Betreff: Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche konkrete Planung das Sozialdezernat verfolgt, die im Bebauungsplan Nr. 687 ausgewiesene Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen -, einer abweichenden Nutzung zuzuführen, als die im Bebauungsplan festgeschriebene Nutzung. Es sei daran erinnert, dass die Ziele des Bebauungsplans nichts an Aktualität verloren haben:
- Eine ortsübliche Bebauung in der Struktur Harheims.
- Es sollten Voraussetzungen für familiengerechtes Wohnen geschaffen werden.
- Gemeinschaftsorientiertes Wohnen um halb öffentliche Wohnhöfe.
- Arrondierung des Stadtteils Harheims durch das neue Baugebiet; keine Entwicklung eines städtebaulichen eigenen Charakters; keine Möglichkeit zur segregativen Entwicklung.
- Nach wie vor dient es zur Deckung des Fehlbedarfs an altersgerechten Wohnungen für die nördlichen Stadtteile. Das ist insbesondere schon dadurch begründet, dass die Zunahme des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen infolge der Altersdemografie bedingt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2015OFOF 228/14Baugebiet Harheim Süd/B-Plan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des SozialdezernatsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2016Sie sind hierVV 1549Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsAnfrage
- 29. April 2016STST 711Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsStellungnahme
- 28. Januar 2017OFOF 47/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017OMOM 1236Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensDirektanregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1076Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen