Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1076
Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens Die vom Ortsbeirat zur Einsichtnahme angeforderten Unterlagen sind Bestandteile des für das Bauvorhaben erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens. Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche Verfahren, bei denen sich der Kreis der Beteiligten nach §13 HVwVfG bestimmt. Dies sind in der Regel die Fachbehörden sowie die Bauherren bzw. Antragsteller und Eigentümer betroffener Nachbargrundstücke. Nicht dem Beteiligtenbegriff unterliegen politische Gremien und Mandatsträger. Vielmehr haben die Beteiligten gemäß § 30 HVwVfG ein besonders geschütztes Recht, dass die Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt offenbart. Dem Ortsbeirat können die gewünschten Unterlagen daher nicht vorgelegt werden. Der Magistrat hat die potenzielle Erbbaurechtsnehmerin dennoch gebeten, sich mit dem Ortsbeirat in Verbindung zu setzen und die in Rede stehenden Unterlagen vorzulegen. Die potenzielle Erbbaurechtsnehmerin hat hierzu bereits ihre Bereitschaft signalisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2015OFOF 228/14Baugebiet Harheim Süd/B-Plan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des SozialdezernatsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2016VV 1549Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsAnfrage
- 29. April 2016STST 711Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsStellungnahme
- 28. Januar 2017OFOF 47/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017OMOM 1236Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensDirektanregung
- 9. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1076Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab