Baugebiet Harheim Süd/B-Plan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des Sozialdezernats
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
- Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des Sozialdezernats Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, welche konkrete Planung das Sozial-dezernat verfolgt, die im B-Plan 687 ausgewiesene Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen, einer abweichen-den Nutzung zuzuführen, als die im B-Plan festgeschriebene Nutzung. Es sei daran erinnert, dass die Ziele des B-Plans nichts an Aktualität verloren haben:
- Eine ortsübliche Bebauung in der Struktur Harheims.
- Es sollten Voraussetzungen für familiengerechtes Wohnen geschaffen werden.
- Gemeinschafts orientiertes Wohnen um halböffentliche Wohnhöfe.
- Arrondierung des Stadtteils Harheims durch das neue Baugebiet: keine Entwicklung eines städtebaulichen eigenen Charakters: keine Möglichkeit zur segregativen Entwicklung.
- Nach wie vor zur Deckung des Fehlbedarfs an altersgerechten Wohnungen für die nördlichen Stadtteile, insbesondere schon dadurch begründet, dass die Zunahme des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen infolge der Altersdemografie bedingt wird.
Inhalt
Antrag vom 20.12.2015, OF 228/14
Betreff: Baugebiet Harheim Süd/B-Plan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des Sozialdezernats Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, welche konkrete Planung das Sozial-dezernat verfolgt, die im B-Plan 687 ausgewiesene Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen, einer abweichen-den Nutzung zuzuführen, als die im B-Plan festgeschriebene Nutzung. Es sei daran erinnert, dass die Ziele des B-Plans nichts an Aktualität verloren haben:
- Eine ortsübliche Bebauung in der Struktur Harheims.
- Es sollten Voraussetzungen für familiengerechtes Wohnen geschaffen werden.
- Gemeinschafts orientiertes Wohnen um halböffentliche Wohnhöfe.
- Arrondierung des Stadtteils Harheims durch das neue Baugebiet: keine Entwicklung eines städtebaulichen eigenen Charakters: keine Möglichkeit zur segregativen Entwicklung.
- Nach wie vor zur Deckung des Fehlbedarfs an altersgerechten Wohnungen für die nördlichen Stadtteile, insbesondere schon dadurch begründet, dass die Zunahme des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen infolge der Altersdemografie bedingt wird.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2015Sie sind hierOFOF 228/14Baugebiet Harheim Süd/B-Plan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des SozialdezernatsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2016VV 1549Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsAnfrage
- 29. April 2016STST 711Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsStellungnahme
- 28. Januar 2017OFOF 47/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017OMOM 1236Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensDirektanregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1076Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 SPD und BFF; 1 SPD (= Enthaltung)