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Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats

Vorlagentyp: STMagistrat
77 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 711

Betreff: Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats Der Magistrat führt auf dem gesamten Areal keine eigenen Planungen durch. Ein freier Träger der Wohlfahrtspflege will dem Magistrat Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Kombination mit Altenwohnungen anbieten. Dieser Träger (DRK) hat Planungen für das Gelände vorgelegt. Die ortsübliche Bebauung drückt sich in den Festsetzungen des Bebauungsplans und dem Gebot der Rücksichtnahme, so wie es in § 15 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) verankert ist, aus. Das geplante Vorhaben entspricht in allen Punkten mit Ausnahme der Nutzungsart den Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies betrifft insbesondere die Baukörperstellung, die Gebäudehöhe, die Anordnung und Nutzung der Freiflächen. Eine Einrichtung für soziale Zwecke in der beabsichtigten Größe ist laut § 4 Abs. 2 BauNVO in einem Wohngebiet regelmäßig zulässig. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, dass die Grundzüge der Planung verletzt sind. Vielmehr liegt die Schaffung von Einrichtungen für Asylbegehrenden und Flüchtlingen im öffentlichen Interesse im Sinne des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2015OFOF 228/14Baugebiet Harheim Süd/B-Plan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnungen - hier: Planung des SozialdezernatsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Januar 2016VV 1549Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des SozialdezernatsAnfrage
  3. 29. April 2016Sie sind hier
    STST 711Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats
    Stellungnahme
  4. 28. Januar 2017OFOF 47/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 13. Februar 2017OMOM 1236Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensDirektanregung
  6. 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1076Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des VorhabensStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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