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Nächtliches Campieren vor der Weißfrauenkirche

Vorlagentyp: V
78 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1404 entstanden aus Vorlage: OF 641/1 vom 22.06.2015

Betreff: Nächtliches Campieren vor der Weißfrauenkirche Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten :

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das nächtliche Lagern im Bereich der Gutleutstraße/Ecke Weserstraße zu unterbinden?
  2. Sind dem Magistrat diese Zustände bekannt?
  3. Kann die Stadt die dort Campierenden mit Notunterkünften und sonstigen Hilfsangeboten versorgen?
  4. Sieht der Magistrat in diesem Übernachtungslager eine Gefährdung der Sicherheit für die dortigen Anwohner?
  5. Welche Möglichkeiten gibt es, die nächtliche Lärmbelästigung der Anwohner zu unterbinden?
  6. Hält der Magistrat es für sinnvoll und machbar, dort zumindest vorübergehend Dixie-Toiletten und gegebenenfalls auch zusätzliche Müllbehälter aufzustellen? Begründung: In der Gutleutstraße übernachten auf dem Platz vor der Weißfrauenkirche und auf den Stufen zum Kircheneingang seit geraumer Zeit Zuwanderer, vermutlich aus Rumänien oder Bulgarien. Es handelt sich dabei um eine zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kindern, die dort nicht spontan übernachten. Vielmehr ist dieses "Camp" gut organisiert: Abends werden Matratzen gebracht, die am Morgen wieder verschwinden, in Privatautos wird nachts Essen für die Campierenden geliefert und für Nachtwachen ist auch gesorgt. Tagsüber trifft man dort keinen der Übernachtenden mehr an, allerdings sieht man manche dann stattdessen im Bahnhofsviertel, im Hauptbahnhof oder auf der Zeil beim Betteln. Bei den Anwohnern, die in diesem Bereich wohnen, wächst der Unmut über dieses Camp, da es mit starken Belästigungen und Einschränkungen verbunden ist. Zum einen entsteht durch die dort Campierenden eine ständige nächtliche Lärmbelästigung, zum anderen fühlen sich viele Anwohner in diesem Bereich nachts nicht mehr sicher. Darüber hinaus verrichten viele der dort Lagernden ihre Notdurft häufig am Straßenrand (z. B. hinter dem Altglascontainer) und auf sonstigen öffentlichen Flächen. Und jeden Morgen bleiben Müllansammlungen zurück, die entweder von Mitarbeitern der Einrichtung "Weser 5" oder von der FES entfernt werden müssen. Restaurants in der näheren Umgebung klagen ebenfalls über Umsatzeinbußen und mussten bereits die Polizei zu Hilfe rufen. Auf der einen Seite geht es hier um Menschen in größter ökonomischer und sozialer Not, auf der anderen Seite steht aber auch das Recht der langjährigen Anwohner auf Nachtruhe, Sicherheit und Sauberkeit in ihrer eigenen Nachbarschaft. Repression und Vertreibung alleine sind daher nicht ausreichend. Vielmehr scheint auch hier - analog zum "Frankfurter Weg" in der Drogenpolitik - eine echte Problemlösung nur möglich zu sein bei einem Gleichgewicht von polizeilicher Durchsetzung des geltenden Rechts einerseits und gleichzeitigen Hilfsangeboten wie beispielsweise menschenwürdigen alternativen Übernachtungsplätzen für die Betroffenen andererseits. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2015OFOF 641/1Nächtliches Campieren vor WeißfrauenkircheOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1404Nächtliches Campieren vor der Weißfrauenkirche
    Anfrage
  3. 2. Oktober 2015STST 1473Nächtliches Campieren vor der WeißfrauenkircheStellungnahme
  4. 12. August 2016OFOF 79/1Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 30. August 2016OMOM 484Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?Direktanregung
  6. 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1814Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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