Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1814
Betreff: Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt? Den obdachlosen Personen, die lange Zeit vor der Weißfrauen Diakoniekirche campierten, wurden zahlreiche Hilfsangebote offeriert. Diese wurden zunächst nur in Einzelfällen angenommen. Erst seit der Errichtung des Bauzaunes kam es zu einer Beruhigung der Situation, d. h. es halten sich dort in der Regel keine Personen mehr auf. Unterkünfte in Wohnungen sind gefunden worden und auch die Schlafplätze in der B-Ebene der Hauptwache stehen im Winterhalbjahr traditionell zur Verfügung und werden genutzt. Ungeachtet dessen finden auch weiterhin täglich Überprüfungen der Stadtpolizei vor Ort statt, um den erzielten Status quo zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2015OFOF 641/1Nächtliches Campieren vor WeißfrauenkircheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015VV 1404Nächtliches Campieren vor der WeißfrauenkircheAnfrage
- 2. Oktober 2015STST 1473Nächtliches Campieren vor der WeißfrauenkircheStellungnahme
- 12. August 2016OFOF 79/1Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016OMOM 484Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?Direktanregung
- 19. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1814Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab