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Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat

Vorlagentyp: V
108 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1344 entstanden aus Vorlage: OF 952/1 vom 31.05.2019

Betreff: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Vorgang: V 1002/18 OBR 1; ST 265/19 Am 04.02.2019 teilt der Magistrat in einer vorläufigen Stellungnahme mit, dass er auf das Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1002, noch keine abschließende Antwort geben kann. Schon seit einiger Zeit informiert die FBW Projektbau GmbH (FBW) auf ihrer Website über das Neubauvorhaben "Mezza". Das alte Sozialrathaus sowie das angrenzende Wohnhaus Schwalbacher Straße 49 sollen nun offensichtlich abgerissen werden. Laut FBW sind 69 Wohneinheiten (2.930 Quadratmeter) und eine Gewerbeeinheit (478 Quadratmeter) mit Tiefgarage geplant (https://www.fbw-projektbau.de/projekte/Mezza) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: Themenkomplex "Kenntnis des Magistrats vom Bauvorhaben": Aufgrund der Informationen des Projektentwicklers FBW kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Frankfurt zumindest mit einem Bauantrag o. ä. über das Projekt informiert wurde.

  1. Seit wann ist der Magistrat über die Pläne am Standort des alten Sozialrathauses informiert?
  2. Warum wurde das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats nicht korrekt beantwortet, zumal die Problematik "Schwalbacher Straße" auch im Umfeld des heruntergekommenen Gebäudes aufgrund diverser Anträge des Ortsbeirats hinlänglich bekannt sein dürfte?
  3. Wann hat der Magistrat geplant, den Ortsbeirat über das Bauvorhaben zu informieren? Themenkomplex "zeitliche Planung":
  4. Ist dem Magistrat bekannt, wann mit dem Abriss der Gebäude begonnen werden soll?
  5. Ist dem Magistrat bekannt, über welchen Zeitraum die Bauarbeiten geplant sind (Beginn Abriss bis Fertigstellung der Gebäude)? Themenkomplex "Verkehrsführung während der Abriss- und Bauarbeiten":
  6. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass die sich vermutlich über einige Jahre hinziehenden Bauarbeiten den Verkehr an der ohnehin schwierigen Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße nicht ins Stocken bringen?
  7. Kann während der Abriss- und Bauphase der Zwei-Richtungsverkehr in der Schwalbacher Straße aufrechterhalten werden? Themenkomplex "Mieterinnen und Mieter im Haus Schwalbacher Straße 49": Im Haus Nummer 49 sind noch Wohnungen bewohnt. Es soll sich hierbei um Wohnungen handeln, die zu einem niedrigen Mietpreis vermietet sind.
  8. Ist dem Magistrat bekannt, was mit den Mieterinnen und Mietern, die vermutlich auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind, passiert (Stichwort Ersatzwohnraum)?
  9. Kann den "Altmietern" eine preisgünstige Wohnung im Neubau angeboten werden (Stichwort mietpreisgebundene Wohnungen)? Themenkomplex "Abriss - Wohnungsbau - Geschosszahlen": Die auf der Website gezeigte Darstellung der Bebauung zeigt ein siebengeschossiges Gebäude zur Mainzer Landstraße hin; zur Schwalbacher Straße hin liegt ein Anbau mit vier Geschossen. Vor dem Hintergrund des Mangels an Wohnungen in Frankfurt und Diskussionen um Aufstockungen bestehender Gebäude stellt sich hier die Frage, warum das Gebäude nicht auch zur Schwalbacher Straße hin mit sieben Vollgeschossen geplant wird. Die zusätzliche Höhe wäre an dieser Stelle optisch zu verkraften, und es könnten zusätzliche Wohnungen in verkehrlich hervorragend angeschlossener Lage entstehen.
  10. Welche Wohnungen sollen gebaut werden (Eigentumswohnungen, Familienwohnungen, Mikroapartments o. ä.)?
  11. Wie wird an dieser Stelle die Forderung der Stadt nach Sozialwohnungen und/oder Wohnungen im Rahmen des Mittelstandsprogramms erfüllt?
  12. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Bauträger das Bauvorhaben so abzuändern, dass zur Schwalbacher Straße hin ebenfalls sieben Geschosse und damit zusätzliche Wohnungen realisiert werden? Themenkomplex "Gewerbefläche im Erdgeschoss": Die auf der Website gezeigte Darstellung des Erdgeschosses zeigt einen Supermarkt. In der Bevölkerung von Gallus und Europaviertel wird immer wieder bemängelt, dass ein Bio-Supermarkt fehlt. In wenigen Gehminuten von diesem Standort befinden sich drei REWE- sowie zwei Penny-Märkte, sodass ein weiterer REWE- oder Penny-Markt entbehrlich ist; eine Ergänzung des Angebots/Sortiments wäre sinnvoll.
  13. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um dafür zu sorgen, dass sich an diesem Standort ein Tegut, Basic o. ä. Bio-Vollsortimenter ansiedelt? Themenkomplex "Stellflächen für Paketdienste/Food-Lieferanten o. ä. - Forderung an die Neubebauung - keine weitere Belastung für die Bevölkerung im aktuellen Wohnungsbestand": Erfahrungsgemäß werden Wohngebäude oft mehrmals pro Stunde von Waren- und Essenslieferanten (Hermes, DHL und Co.) angefahren, die in zweiter (oder auch mal dritter) Reihe möglichst in Nähe des Eingangs halten. Die neu zu errichtenden Wohngebäude befinden sich im Kreuzungsbereich von Mainzer Landstr aße und Schwalbacher Straße und führen wohl zu einer Verdopplung der Anzahl der in diesem Bereich Wohnenden. Bereits jetzt gibt es immer wieder Staus auf beiden Straßen durch Fahrzeuge, die in diesem Bereich halten (z. B. Pakete beim Schlüsseldienst abholen); auch der ÖPNV wird dadurch immer wieder behindert. Hier muss bereits bei der Planung des Bauvorhabens das geänderte Konsumverhalten mit den entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen durch Lieferdienste berücksichtigt werden. Mindestens bei Neubauten muss dies berücksichtigt werden, um nicht die Probleme auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Nach Bezug des Neubaus dann "Runde Tische zum Verkehr" einzurichten, bauliche Maßnahmen und stärkere Kontrollen durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes zu fordern, ist wenig sinnvoll.
  14. Berücksichtigt der Bauantrag bzw. die Bebauung modernes Konsumverhalten und sind oberirdische Flächen auf dem Gelände für diese privaten Anlieferungen vorgesehen?
  15. Was tut der Magistrat, um den Bauträger dahingehend zu verpflichten, dass auf dem Gelände ein sogenanntes Mikrodepot für Paketdienste o. ä. eingeplant wird, um einen problemloseren Lieferservice in diesem hochverdichteten Gebiet zu ermöglichen? Begründung: Ein Neubauvorhaben an dieser Stelle bietet eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Probleme in der Schwalbacher Straße mit zu entschärfen. Gleichzeitig wird die Zeit von Abriss und Neubau für die verkehrliche Situation an dieser Stelle eine Herausforderung. Wohnungsbau und auch die vom Bauträger vorgesehenen Flächen für einen Discounter sollten hier eine gute Ergänzung zum bestehenden Angebot im Gallus und Europaviertel darstellen. Insbesondere sollte die Fläche gut genutzt und so viele Wohnungen wie möglich hier zentral erstellt werden. Jede Wohnung im gut erschlossenen Stadtgebiet erspart den Bau einer Wohnung auf der grünen Wiese oder einem Acker am Stadtrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2018OFOF 710/1Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47Ortsbeiratsantrag · U.B.
  2. 18. September 2018VV 1002Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47Anfrage
  3. 4. Februar 2019STST 265Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47Stellungnahme
  4. 31. Mai 2019OFOF 952/1Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den MagistratOrtsbeiratsantrag · U.B.
  5. 18. Juni 2019Sie sind hier
    VV 1344Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat
    Anfrage
  6. 5. August 2019STST 1405Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47Stellungnahme
  7. 22. November 2019STST 2144Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den MagistratStellungnahme
  8. 19. Februar 2020OFOF 1230/1Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauftOrtsbeiratsantrag · U.B.
  9. 10. März 2020OAOA 544Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauftAnregung
  10. 21. August 2020STST 1456Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den MagistratStellungnahme
  11. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 108 WochenBB 539Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauftMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

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