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Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat

Vorlagentyp: STMagistrat
105 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Umwandlung des ehemaligen Sozialrathauses in Wohnraum mit 55 Wohneinheiten. Der Bauantrag wurde genehmigt, und der Bau soll bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein. Es sind keine mietpreisgebundenen Wohnungen vorgesehen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat führt seit Anfang 2017 Gespräche, die eine Umwandlung des Gebäudes in Wohnraum zum Ziel haben. Ein entsprechender Bauantrag zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses mit inneren Umbauten und Fassadenänderungen von Büros in 55 Wohneinheiten ging Mitte Januar 2019 beim Magistrat ein. Dies hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1405 vom 05.08.2019 dem Ortsbeirat mitgeteilt. Ergänzend hierzu kann der Magistrat nun mitteilen, dass zwischenzeitlich am 27.09.2019 die Baugenehmigung erteilt wurde. Die ursprüngliche Anfrage des Ortsbeirats vom 18.09.2018 konnte in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend beantwortet werden. Eine unkorrekte Beantwortung sieht der Magistrat hierin nicht. Das Gebäude soll nicht abgerissen werden. Der Bauantrag beinhaltet einen Umbau im Bestand. Der Baubeginn wurde dem Magistrat zum 11.11.2019 angezeigt. Bauende ist voraussichtlich Ende Juni 2021. Für die Dauer der Bauarbeiten ist eine Einbahnstraßenführung in Fahrtrichtung Mainzer Landstraße eingerichtet worden. Probleme durch die Verkehrsführung sind dem Magistrat nicht bekannt. Die vorhandenen Wohnungen befinden sich ausschließlich im Haus Schwalbacher Straße 49. Abgesehen vom 4. Obergeschoss finden dort außer der Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges als Außentreppe am Balkon keine baulichen Eingriffe in die Wohnungen statt. Mietpreisgebundene Wohnungen sind nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung war lediglich noch ein einziger Mieter in der Liegenschaft wohnhaft. Über eine anderweitige Unterbringung dieses Mieters liegen dem Magistrat keine Kenntnisse vor. Es entstehen Ein- bis Dreizimmerwohnungen, überwiegend Einzimmerwohnungen. Mit den Bestandswohnungen ergibt sich jedoch ein akzeptabler Mix aus verschiedenen Wohnungsgrößen. Das Vertriebsmodell ist dem Magistrat nicht bekannt. Das Thema Wohnungsbauförderung wurde in der Bauberatung angesprochen, wird vom Bauherrn jedoch nicht in Anspruch genommen. Da es sich hier um ein Gebiet nach § 34 BauGB handelt, hat der Bauherr, sofern sich die Maßnahme in die Umgebung einfügt, ein Recht auf Genehmigung. Auch auf Initiative der Stadt Frankfurt beim Deutschen Städtetag ist die Bundesregierung derzeit dabei diese Gesetzeslücke zu schließen. Eine Aufstockung des Gebäudes Schwalbacher Straße 49 ist aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus die schwierige Stellplatzsituation des Projektes in unzumutbarer Weise verschärft. Das Grundstück ist für eine weitere Verdichtung schlicht zu klein. Eine Aufstockung jenseits des Eckgebäudes fügt sich in die vorhandene Struktur darüber hinaus nicht ein und widerspricht der Charakteristik des Gebietes. Für einen Vollsortimenter ist die Verkaufsfläche deutlich zu klein. Nach Kenntnis des Magistrats wird aber tatsächlich ein denn's Biomarkt in die Räume einziehen. Flächen für private Anlieferungen durch Paket- und sonstige Lieferdienste sind nicht vorgesehen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, solche zu fordern. Gleiches gilt auch für die Mikrodepots.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2018VV 1002Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47Anfrage
  2. 4. Februar 2019STST 265Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47Stellungnahme
  3. 31. Mai 2019OFOF 952/1Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den MagistratOrtsbeiratsantrag · U.B.
  4. 18. Juni 2019VV 1344Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den MagistratAnfrage
  5. 22. November 2019STST 2144Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den MagistratStellungnahme
  6. 19. Februar 2020OFOF 1230/1Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauftOrtsbeiratsantrag · U.B.
  7. 10. März 2020OAOA 544Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauftAnregung
  8. 21. August 2020Sie sind hier
    STST 1456Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat
    Stellungnahme
  9. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 105 WochenBB 539Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauftMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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