Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer Mainufer
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.06.2010, V 1336 entstanden aus Vorlage: OF 1510/6 vom 30.05.2010
Betreff: Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer Mainufer Am Griesheimer Mainufer im Bereich des Bootsstegs (Höhe "An der Fähre") wurde durch das Grünflächenamt Rasen neu eingesät. Zu dessen Schutz wurden wie üblich ein paar Stangen in die Erde gesteckt und ein "Flatterband" daran befestigt. Dabei wurde jedoch, wie sich herausstellen sollte, ein Stromkabel getroffen, welches dort offensichtlich unsachgemäß verlegt worden war. Eine der Stangen steckte in dieser Leitung und stand unter Strom, und ein Hund, der mit dem Schwanz nur leicht an diese Stange kam, erlitt einen Stromschlag, der ihn laut Aussage des Besitzers beinahe umgebracht hätte. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ein spielendes Kind die Stange angefasst hätte. Auch der Mitarbeiter des Gartenamtes, der die Stange irgendwann wieder nichts ahnend hätte herausziehen wollen, wäre in Lebensgefahr gewesen. Das Stromkabel dient der Stromversorgung des Bootsstegs. Informationen im Internet weisen darauf hin, dass Stromkabel in der Erde mindestens 60 cm tief verlegt werden sollten. Dies war hier bei weitem nicht der Fall. Außerdem müssen solche Kabel nach oben mit Steinen oder anderer Abdeckung gegen Beschädigung gesichert sein. Zudem muss eine Spatentiefe über dieser Abdeckung eine Warnfolie angebracht werden, damit man beim Graben oder Bohren von oben rechtzeitig merkt, dass hier ein Kabel verläuft. All diese Sicherheitsmaßnahmen wurden hier offensichtlich ignoriert. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass zur Stromversorgung dieses Bootsstegs ein Kabel unterirdisch durch öffentliches Gelände verlegt wurde, wurde hierfür eine Genehmigung erteilt?
- Wer ist der Betreiber des Bootsstegs und wer hat das Kabel dort verlegt?
- Wer wusste von der Existenz dieses Kabels?
- Falls eine Genehmigung erteilt wurde, welche Auflagen sah diese Genehmigung vor und wer hat die Einhaltung dieser Auflagen überprüft?
- Gibt es im Bereich des Ortsbezirks 6 weitere Bootsstege desselben Betreibers, und wie ist dort die Stromversorgung geregelt?
- Wie ist allgemein die Stromversorgung von Bootsstegen in Frankfurt geregelt?
- Besteht die Möglichkeit, dass es im Bereich dieser Bootstege noch weitere elektrischen Strom führende Kabel gibt, die eine Gefahrenquelle darstellen? Begründung: Man sollte nicht glauben, dass in einer öffentlichen Grünanlage mit solchen Risiken zu rechnen ist. Der Vorgang bedarf rückhaltloser Aufklärung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2010OFOF 1510/6Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010Sie sind hierVV 1336Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferAnfrage
- 27. August 2010STST 1241Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 14. Januar 2011STST 147Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 17. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 793Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen