Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer Mainufer
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Man sollte nicht glauben, dass in einer öffentlichen Grünanlage mit solchen Risiken zu rechnen ist. Der Vorgang bedarf rückhaltloser Aufklärung.
Inhalt
Antrag vom 30.05.2010, OF 1510/6
Betreff:
Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer Mainufer
Am Griesheimer Mainufer im Bereich des Bootsstegs (Höhe "An der Fähre“) wurde durch das Grünflächenamt Rasen neu eingesät. Zu dessen Schutz wurden wie üblich ein paar Stangen in die Erde gesteckt und ein "Flatterband“ daran befestigt. Dabei wurde jedoch, wie sich heraus stellen sollte, ein Stromkabel getroffen, welches dort offensichtlich unsachgemäß verlegt war. Eine der Stangen steckte in dieser Leitung und stand unter Strom, und ein Hund, der mit dem Schwanz nur leicht an diese Stange kam, erlitt einen Stromschlag, der ihn laut Aussage des Besitzers beinahe umgebracht hätte.
Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ein spielendes Kind die Stange angefasst hätte. Auch der Mitarbeiter des Gartenamtes, der die Stange irgendwann wieder nichtsahnend hätte herausziehen wollen, wäre in Lebensgefahr gewesen.
Das Stromkabel dient der Stromversorgung des Bootstegs. Informationen im Internet weisen darauf hin, dass Stromkabel in der Erde mindestens 60cm tief verlegt werden sollten. Dies war hier bei weitem nicht der Fall. Außerdem müssen solche Kabel nach oben mit Steinen oder anderer Abdeckung gegen Beschädigung gesichert sein. Außerdem muss eine Spatentiefe über dieser Abdeckung eine Warnfolie angebracht werden, damit man beim Graben oder Bohren von oben rechtzeitig merkt, dass hier ein Kabel verläuft. All diese Sicherheitsmaßnahmen wurden hier offensichtlich ignoriert.
Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass zur Stromversorgung dieses Bootsstegs ein Kabel unterirdisch durch öffentliches Gelände verlegt wurde, wurde hierfür eine Genehmigung erteilt?
- Wer ist der Betreiber des Bootsstegs und wer hat das Kabel dort verlegt?
- Wer wusste von der Existenz dieses Kabels?
- Falls eine Genehmigung erteilt wurde, welche Auflagen sah diese Genehmigung vor und wer hat die Einhaltung dieser Auflagen überprüft?
- Gibt es im Bereich des Ortsbezirks 6 weitere Bootsstege desselben Betreibers, und wie ist dort die Stromversorgung geregelt?
- Wie ist allgemein die Stromversorgung von Bootsstegen in Frankfurt geregelt?
- Besteht die Möglichkeit, dass es im Bereich dieser Bootstege noch weitere elektrischen Strom führende Kabel gibt, die eine Gefahrenquelle darstellen?
Begründung:
Man sollte nicht glauben, dass in einer öffentlichen Grünanlage mit solchen Risiken zu rechnen ist. Der Vorgang bedarf rückhaltloser Aufklärung.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2010Sie sind hierOFOF 1510/6Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010VV 1336Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferAnfrage
- 27. August 2010STST 1241Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 14. Januar 2011STST 147Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 17. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 793Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme