Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer Mainufer
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2011, ST 793
Betreff: Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer Mainufer Der Magistrat nimmt Bezug auf die beiden vorläufigen Stellungnahmen. Zwischenzeitlich wurde ein neues Kabel entsprechend der Regeln der Technik zu Lasten der Nutzer verlegt. Die Gefahrenquelle ist somit beseitigt. Das Kabel wurde eingemessen und in einen Bestandsplan eingetragen, der dem Magistrat ausgehändigt wurde. Mit den einzelnen Bootsstegbetreibern wurden vertragliche Regelungen getroffen. Die Fragen 1-4 waren bereits in den vorläufigen Stellungnahmen beantwortet worden. Zu den Fragen 5-7 nimmt der Magistrat nachfolgend Stellung: zu 5: Die Firma Bootsbau Speck betreibt im Bereich des Schwanheimer Ufers auf Privatgelände weitere Bootsstege. zu 6: Der Anschluss an das Niederspannungsnetz, auch für die Bootsstege, wird durch die Netzanschlussverordnung und die technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz geregelt. Diese Regelungen gelten bundesweit. Eigentums- und Betriebsgrenze des Netzbetreibers ist der Hausanschlusskasten. Kabel und Leitungen die ab diesem Hausanschlusskasten verlegt werden, werden von dem Eigentümer installiert und sind von diesem zu dokumentieren. Eine generelle Regelung für den Anschluss von Bootsstegen an das Niederspannungsnetz gibt es nicht. Zur Anwendung kommen immer die genannten Vorschriften. zu 7: Es liegen dem Magistrat keine Hinweise und Erkenntnisse auf das Vorhandensein weiterer Stromkabel vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2010OFOF 1510/6Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010VV 1336Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferAnfrage
- 27. August 2010STST 1241Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 14. Januar 2011STST 147Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 17. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 793Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab