Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 147
Betreff: Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel Vorläufige Stellungnahme: Die Nachfragen bei dem Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg, der Mainova sowie dem Bootsstegbetreiber Bootshaus Speck GmbH ergaben, dass von keiner Seite nachvoll- zogen werden konnte, wie der Kabelverlauf entstanden ist und wer hierfür die Verant- wortung trägt. Die Kabel wurden inzwischen stillgelegt. Dem Bootsstegbetreiber wurde eine Aufbruchgenehmigung erteilt, damit der genaue Kabelverlauf und die Kabeltiefe ermittelt werden kann. Im Ergebnis der Recherchen kann festgestellt werden, dass es nicht nur einen Stromabnehmer gibt, sondern 6 Bootsstegbetreiber, die Strom aus dem öffentlichen Stromkasten über die durch die öffentliche Grünanlage führende Stromleitung beziehen. Der Magistrat steht mit sämtlichen Nutzern in Verbindung zwecks Neuverlegung eines gesicherten Kabels. Sobald die entsprechenden vertraglichen Regelungen getroffen wurden, wird der Magistrat abschließend berichten. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2010OFOF 1510/6Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010VV 1336Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferAnfrage
- 27. August 2010STST 1241Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 14. Januar 2011Sie sind hierSTST 147Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 17. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 793Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab